Funsurf24 GmbH (avanio GmbH ) verpflichtet sich zur Rückzahlung

Funsurf24 GmbH verpflichtet sich zur Rückzahlung Zu Zeiten als DSL-Anschlüsse und Flatrate-Tarife noch nicht massenhaft verbreitet waren, wählten sich viele Verbraucher über sogenannte Internet-by-Call-Nummern ins Internet ein. Bei diesen fällt keine Grundgebühr an und es müssen lediglich die genutzten Minuten bezahlt werden – sie werden in der Regel über die Telefonrechnung abgerechnet. Um nicht vor jeder Einwahl den günstigsten Anbieter heraussuchen zu müssen, haben damals viele Internet-Nutzer den "Smartsurfer" von web.de installiert. Das ist ein Programm, das bei der Auswahl der günstigsten Tarife helfen soll und die Einwahl ins Internet durch wenige Mausklicks ermöglicht. Auch der Tarif "vanio.flexi" der avanio GmbH – inzwischen heißt das Unternehmen Funsurf24 GmbH – war im Juni 2005 im "Smartsurfer" gelistet. Nach den AGB dieses Tarifs sollte jedoch nicht nur ein Minutenpreis gezahlt werden, sondern eine regelmäßige Gebühr für eine Mitgliedschaft der "avanio Community". Sie wurde nach einer einmaligen Einwahl jeden Monat aufs Neue über die Rechnung der Deutschen Telekom eingezogen – auch wenn der Tarif überhaupt nicht mehr genutzt wurde und der Verbraucher von seiner Clubmitgliedschaft nichts wusste. Vielen Verbrauchern fiel der relativ geringe Betrag (meist 4,50 €) auf der Telefonrechnung erst nach Jahren auf – teilweise merkten sie es erst, als sie einen DSL-Anschluss bekamen und sich deswegen nicht mehr über Telefonnummern ins Internet einwählten. Allein bei der Verbraucherzentrale Berlin haben sich über 400 Betroffene gemeldet. Auch heute dürfte es noch zahlreiche ahnungslose "Mitglieder" dieser "Community" geben. Die Verbraucherzentrale ist gegen diese Form der unerwünschten Mitgliedschaft gerichtlich vorgegangen und hat die Funsurf24 GmbH im Dezember 2007 auf Unterlassung verklagt. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat sich die Funsurf24 GmbH vor dem Landgericht Dresden am 21.01.20…

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Themen: Verbraucherzentrale Berlin , Funsurf24_gmbh_avanio_gmbh__verpflichtet_sich_zur_rueckzahlu , Funsurf24 Gmbh

Erschienen 11. Februar 2009 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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