Funkkameras als Problem wahrnehmen

Bei Heise findet sich der Hinweis auf einen Bericht des NDR, demzufolge man diverse Kameras gefunden hat, die man problemlos anzapfen konnte – etwa in Supermärkten oder an Tankstellen. Auch im sensiblen Bereich der Apotheken kommen leider immer häufiger zum Einsatz, Heise berichtet, dass man wohl sogar ein Beratungsgespräch zwischen Kunde und Apotheker mitverfolgen konnte.

Es ist nichts neues, dass unbedacht und unprofessionell eingesetzte (Funk-)Kameras Sicherheitsprobleme nur erhöhen und nicht verringern. Sie ermöglichen ein Ausspionieren der Örtlichkeiten und fördern damit eher den Einbruch bzw. Diebstahl, den sie eigentlich verhindern sollen. Seit Jahren kursieren Berichte, das man mit einem Laptop und der richtigen Software nur durch manche Wohngebiete fahren muss, um ungeahnte Einblicke in Wohnzimmer zu bekomen.

Neben dem Sicherheitsrisiko wird bei Heise auf evt. Schadensersatzansprüche hingewiesen. Das mag stimmen, ist aber nicht unbedingt des Pudels Kern: Gedanken sollten sich kommerzielle wie private Nutzer auch darum machen, in wie fern Versicherungsleistungen ausfallen oder gekürzt werden, wenn ein grob fahrlässiges Mitverschulden durch ein solches Szenario konstruiert wird.

Es bleibt nur eine Lehre aus diesem Bericht (sowie den vielen anderen zu ziehen): Wer eine solche Technik einsetzen sollte, sollte sich zumindest vernünftig beraten lassen. Wer einfach für 50 Euro aus dem Baumarkt ein System kauft und ohne tiefere Ahnung von der Materie einsetzt, darf sich am Ende nicht wundern, wenn er sich nur selbst schadet. Mit enormer Skepsis ist dabei zu beobachten, wie unreflektiert (nicht nur unsichere) Kameras (mit Ton) in höchst sensiblen Bereichen eingesetzt werden, speziell in Apotheken oder Arztpraxen. Dabei sollten sich speziell diese sensiblen Bereiche erst einmal Gedanken um einen Datenschutzbeauftragten machen, bevor sie in solche Techniken investieren. Nebenbei sollte jedem kommerziellen Betreiber, der ein automatisiertes Überwachungssystem einsetzt, klar sein, dass er spätestens ab dann ein so genanntes Verfahrensverzeichnis führen muss.

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Themen: Datenschutz , Funk , Laptop , Problemlos , Baumarkt , Tankstellen

Erschienen 30. Januar 2010 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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