Fundstück…..“Über die Möglichkeit Wiederverheiratete wieder in die Eucharistiegemeinschaft aufzunehmen……..“

Es war einmal………..

Wie hier berichtet, hatte das Bundesarbeitsgericht, [Urteil vom 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 ] entschieden, dass die Wiederverheiratung eines katholischen Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus nicht in jedem Fall seine ordentliche Kündigung rechtfertigen könne.

Zufällig fand sich (Blitzmerkern unter den Hereinblinzlern erschliesst sich sofort warum und in welchem Zusammenhang) heute in folgendem Beitrag vom 2.9.2011 ein Zitat des heutigen Papstes zur Möglichkeit, Wiederverheiratete unter Bedingungen wieder in die Eucharistiegemeinschaft aufzunehmen., das wegen der damit zwangsläufig einhergehenden Vorbedingungen ebenso wie wegen der späteren Stellungnahme dazu so leise schmunzeln macht, dass es nicht unerwähnt bleiben mag.

„Befürworter einer Reform berufen sich gern auf ein bald 40 Jahre altes Zitat des jungen Theologieprofessors Joseph Ratzinger: Der heutige Papst hatte 1972 erklärt: „Wo eine erste Ehe seit langem und in einer für beide Seiten irreparablen Weise zerbrochen ist; wo umgekehrt eine hernach eingegangen…

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Themen: Bundesarbeitsgericht , Kommentar , 40 Jahre , Papst , Ratzinger , Ehe , News & Medien , Collet , Wiederheirat , Rechts Und Links Reingeblinzelt , Wiederverheiratung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 13. September 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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