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Wer das Editorial der NJW, Heft 21 gelesen hat, weiß wovon ich spreche. Unsinnige Symbolgesetzgebung.

In einem neuen § 16 Absatz 4 SGB VIII soll künftig geregelt werden, dass "ab 2013 für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden soll."

Durch die Einfügung des neuen Absatzes 4 in § 16 SGB VIII, der die Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie zum Gegenstand hat, bringt die Bundesregierung zum Ausdruck, neben dem Ausbau der Kindertagesbetreuung auch die herausragende Leistung der Eltern bei der Erziehung des Kindes zu würdigen. Die konkrete Ausgestaltung soll zum Jahre 2013 geklärt werden. Der Gesetzgeber ist dabei in seiner Entscheidung frei.

Quelle: PM des BMFSF… » Vollständiger Artikel
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Erschienen 27. Mai 2008 auf http://philorama.blogspot.com.

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