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Für V-Leute gilt der „Spitzelsteuersatz”

am 21.06.2006 von http://log.handakte.de/

Honorare für Spitzel der deutschen Geheimdienste werden steuerlich begünstigt.
Der Spitzelsteuersatz liegt deutlich unter dem Spitzensteuersatz für Einkommen. Begründung: V-Leute könnten für ihre Tätigkeit - im Gegensatz zu Arbeitnehmern - keinen pauschalen Steuervorteil geltend machen.
Nach Aussagen von Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks müssen die Informanten von Verfassungsschutz und BND zehn Prozent von ihren Prämien an den Fiskus abführen. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent. Und selbst der Eingangssatz ist mit …

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