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Für Insider

am 16.09.2007 von http://iusblog.net

Das ius.blog wendet sich ganz ausdrücklich an jedermann, setzt also insbesondere keine juristischen Vorkenntnisse voraus. Dem einen oder anderen wird aufgefallen sein, dass ich in aller Regel nicht einmal dann Paragrafen zitiere, wenn ich ein Thema rechtlich ausführe. Alles so einfach wie möglich, lautet mein Motto.
Doch oft verspüre ich auch das Bedürfnis, etwas (so) zu schreiben, das(s) eben doch Fachkenntnisse voraus(ge)setzt (werden). Nicht als Selbstzweck, sondern weil es sich um ein Thema handelt, das ein Laie überhaupt nicht verstehen kann oder jedenfalls nicht, ohne dass ihm zuvor in 20 Absätzen das notwendige Grundlagenwissen vermittelt wurde. Was also spricht dagegen, im ius.blog auch Beiträge zu veröffentlichen, die sich ausschließlich an Rechtskundige richten?
Eigentlich nichts. Allenfalls die Markierung. Die Besucher dieses Blogs, die keine Vorkenntnisse haben, sollen nicht erst am Ende eines Beitrages merken, dass dieser nicht für sie gedacht war. Nun könnte ich natürlich eine entsprechende Kategorie einführen, aus der sich das Zielpublikum ergibt. Aber wer schaut denn schon auf die Kategorie, ehe er sich einen Beitrag durchliest? Doch wohl niemand. Nein, eine andere Lösung muss her, nämlich eine Markierung bereits im Titel. Die Beiträge, die sich speziell an fachkundige Leser (Juristen, Referendare, Jurastudenten usw.) richten und die es ab sofort im ius.blog geben soll, werden daher ein „Für Insider:“ im Titel stehen haben. Wo diese Worte fehlen, ist Eignung für jedermann garantiert!

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