Bundestag legt Grenzen für Gentests fest
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Berlin (Reuters) - Gentests bei Menschen sind nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich.
Der Bundesrat gab am Freitag in Berlin nach jahrelanger politischer Debatte grünes Licht für das sogenannte Gendiagnostikgesetz. Demnach sind Gentests nur noch mit Einwilligung des Patienten möglich und dürfen ausschließlich von einem Arzt vorgenommen werden. Heimliche Vaterschaftstests und die Untersuchung Ungeborener auf im Erwachsenenalter auftretende Krankheiten werden verboten.
Versicherer dürfen bei Abschluss eines Vertrages von ihren Kunden weder einen Gentest verlangen noch die Ergebnisse bereits vorhandener Untersuchungen anfordern. Damit soll verhindert werden, dass die Betroffenen einen höheren Beitrag zahlen müssen oder nicht aufgenommen werden. Allerdings müssen bei Lebensversicherungen mit einer Versicherungssumme ab 300.000 Euro bekannte Ergebnisse von Genuntersuchungen vorlegt werden.
Arbeitgeber dürfen genetische Untersuchungen von Mitarbeitern nicht verlangen und auch bekannte Ergebnisse nicht erfragen. Ausnahmen bilden Untersuchungen zum Arbeitsschutz. So sollen besondere Empfindlichkeiten festgestellt werden können, die etwa einen Job in der chemischen Industrie ausschließen könnten.
Heimliche Vaterschaftstests werden mit einer Strafe von bis zu 5000 Euro belegt. Bei heimlichen Tests ohne familiären Hintergrund erhöht sich der Bußgeldrahmen auf 50.000 Euro. Das ethisch hochsensible Gesetz hatte vor drei Wochen den Bundestag passiert.
Erschienen 15. Mai 2009 bei http://www.reuters.com.
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