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am 20.02.2005 von http://streitsache.blogspot.com

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag will die Auflösung des BayObLG per Organklage von BayVerfGH überprüfen lassen.Zwar stehe es dem Gesetzgeber zu, die Gerichtsorganisation zu verändern, doch bedürfe jeder Eingriff in bewährte Strukturen einer Rechtfertigung, so der rechtspolitische Sprecher Franz Schindler. Die die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts führe nur dazu, dass ein anerkanntes …

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Popularklage für das BayObLG

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Abschaffung des BayObLG

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BayObLG: Erschleichen von BAföG als Betrug strafbar

Jurabilis / Wer Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz durch unrichtige Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen erlangt, macht sich wegen Betruges strafbar. Dies entschied der I. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Beschlus…

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Handakte WebLAWg / Nach einer Entscheidung des Bayerischen VerfGH ist die durch § 1 BayObLGAuflG angeordnete Auflösung des BayOblG mit der Bayerischen Landesverfassung vereinbar. Der Bayerische VerfGH hat nun entschieden, dass das BayObLGAuflG mit der Bayerischen V…

BayObLG: Thurn und Taxis darf Bibliothek nicht verkaufen

Jurabilis / Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts darf das Fürstenhaus Thurn und Taxis seine Bibliothek nicht verkaufen. Damit bestätigte das Münchner Gericht Auflagen aus dem Jahr 1943, gegen die Thurn-und-Taxis-Erbe Albert geklagt…

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