Für 700,00 EUR schuldet die Werbeagentur keine Markenrecherche

Nach Auffassung des 19. Zivilsenats des KG Berlin schuldet die Werbeagentur bei einem Honorar von 700,00 EUR für die Entwicklung eines Logos keine Markenrecherche, wenn nichts anderes (stillschweigend) vereinbart wurde (KG Berlin, Beschl. v. 04.02.2011, Az. 19 U 109/10). In den…

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Themen: Deutschland , Haftung , Schadenersatz , Beschluss , Oberlandesgericht , KG Berlin , Logos , Werbeagentur , Thomas Felchner , Haftung Der Werbeagentur

Erschienen 1. Juni 2011 auf http://www.markenrecht24.de.

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