Fünfeinhalb Jahre Haft wegen vorsätzlicher Infizierung mit Aids

Das Landgericht Würzburg hat gestern einen 38-jährigen Kenianer wegen vollendeter und versuchter Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Wie rp-online berichtet, wusste der Mann seit 1998 von seiner Aids-Erkrankung und hatte trotzdem in den Jahren 2001 bis 2005 ungeschützten Geschlechtsverkehr mit 6 Frauen im Alter zwischen 16 und 24 Jahren, ohne diese über seine Erkrankung aufzuklären. Zwei der Frauen infizierten sich hierbei mit dem HIV-Erreger. "Unverantwortlich, egoistisch und rücksichtslos" habe der Angeklagte gehandelt, meinte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung. Den Vorwurf einer versuchten Tötung sah die Schwurgerichtskammer aber nicht als erwiesen an. Der Mann habe keinen Tötungsvorsatz gehabt. Strafmildernd wertete das Gericht das Verhalten einiger Opfer, die mit dem Mann auch dann noch ohne Kondom verkehrten, als sie von seiner Erkrankung wussten. Dies sei in Zeiten der Aidas-Aufklärung schlichtweg nicht nachvollziehbar. Recht hat der Mann! Die Staatsanwaltschaft, die von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen war, will prüfen, ob sie zum Nachteil des Angeklagten Revision einlegt. Der wiederum muss mit weiteren Anklagen rechnen. Während des Verfahrens hatten sich nämlich noch drei Frauen gemeldet, mit denen der Kenianer ebenfalls ungeschützten Verkehr gehabt haben soll. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Haft , Hiv , Aids , Erkrankung , Infizierung

Erschienen 18. Januar 2007 auf http://www.strafblog.de.

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