Fünf Jahre sind genug!
Wenn die Welt ideal wäre, dann würde kein Besitzer eines Tankstellengrundstücks einen längeren Grundstücksmietvertrag, verbunden mit einem Tankstellenpacht- und Tankstellenbetreibervertrag, auf längere Zeit als fünf Jahre schließen. Tatsächlich aber ist die Welt nicht ideal und es werden solche Verträge auf mehr als zehn Jahre, häufig auch auf bis zu zwanzig Jahren abgeschlossen. Während der Vertragszeit tritt ein ständiger Währungsverlust ein und die vereinbarte Literprovision von 0,06 DM wurde zwar auf 0,03 EUR umgestellt, aber sie deckt kaum die Personal- und Stromkosten, die in der Zwischenzeit erheblich gestiegen sind. Die Shopacht, die nicht als Quadratmeterpacht sondern als Umsatzpacht vereinbart wurde, hat sich seither fast verdoppelt. So wirft auch der Shop keine ausreichende Rendite mehr ab. Die Margen bestimmt ohnedies die Gesellschaft. Es kommt hinzu, dass die Gemeinde eine Umgehungsstrasse gebaut hat, die den Durchgangsverkehr um die Tankstelle herum leitet. Der allgemeine wirtschaftliche Rückgang und das gestiegene Umweltbewusstsein führen zu einem sparsameren Tank- und Kaufverhalten. Mit anderen Worten, während in zehn Jahren die Einnahmen spürbar zurückgegangen sind, sind gleichzeitig die Kosten erheblich gestiegen. Die Tankstelle, die bei Vertragsbeginn ihren Mann gut ernährte, nähert sich der Grenze, jenseits deren ein weiteres Tätigwerden auf der Tankstelle nicht mehr verantwortet werden kann. Die Gesellschaft, die zu Beginn noch äußerte, „wir werden sehen, wie sich das Geschäft anlässt, vertrauen Sie auf uns, wir werden Ihnen helfen“, beantwortet die Bitten um Provisionserhöhungen und Pachtermäßigungen nicht. Wer sich anfangs auf lange Zeit an die Gesellschaft band, weil er sich davon Ruhe und Sicherheit versprach, der findet sich spätestens nach fünf Jahren mit erheblichen Existenzsorgen wieder, Es müsste nach fünf Jahren der Vertrag neu verhandelt werden und es müssten weitere Lieferanten zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, um die auf die schiefe Bahn geratenen wirtschaftlichen Bedingungen der Tankstelle zu verbessern und auf weitere fünf Jahre wieder fest zu zurren.
Da kommt ein neues EuGH – Urteil gerade recht, welches aus einer gang anderen Ecke her ebenfalls die fünf Jahresgrenze fordert. Dabei geht es dem EuGH nicht um die Abschaffung der individuellen Tankstellenmisere sondern um die Schaffun…
» Vollständiger ArtikelThemen: Tank , Neuverhandlung , Tankstellenbetreiber , Tankstellenvertrag , Tankstellenvertrag
Erschienen 29. April 2009 auf http://www.raschindler.de/.
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