Berlin will Inkassofirmen an die Kandarre nehmen
ent-schuldigung.de | 7. Dezember 2011 — Verbraucher klagen schon lange über unseriöse Inkassopraktiken. Willkür und Phantasiegebühren kennzeichnen die Inkassokosten. D…
Gegen die Geltendmachung unberechtigter Forderungen durch Inkassounternehmen und Rechtsanwälte wird derzeit eine elektronische Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet (zu finden unter https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=19389).
Dort wird gefordert:
„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Inkassounternehmen in Zukunft die Angaben des Auftraggebers genau prüfen müssen und strafrechtlich wegen Betrugs bzw. Beihilfe hierzu verurteilt werden können, wenn sie unberechtigte Forderungen des Auftraggebers in nicht geringer Höhe (20€) UND/ODER in großer Zahl einzutreiben suchen.
immer wieder kommt es vor, dass unseriöse Geschäftemacher sich Inkassounternehmen bedienen oder gar gemeinsame Sache machen, um Menschen zu schädigen und sich zu bereichern. Da bisher den Inkassounternehmen kaum beizukommen ist, muss eine Regelung her, die das ändert. Durch die Einführung der Strafbarkeit müssten die Inkassofirmen genauer prüfen und arbeiten und schwarze Schafe würden es sich zweimal überlegen, ob sie Gefängnis riskieren. Dem gleichgestellt werden Rechtsanwälte. Eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren ist vorzusehen.“
Hintergrund ist, daß die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten nur selten genutzt werden. Aktuell gibt es u.a. folgende Möglichkeiten:
Abwarten: theoretisch könnte man abwarten, daß der Abofallenbetreiber irgendwann klagt. Nachteil: man muß die gesetzliche Verjährung (drei Jahre) abwarten. Jeder, der schon einmal Abofallenopfer beraten hat, weiß, daß die meisten normalen Verbraucher ohne entsprechende Beratung irgendwann „weichgekocht“ sind, wenn immer drohendere, „offizielle“ Schreiben von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten eintreffen.
Negative Feststellungsklage: der angebliche Schuldner läßt gerichtlich feststellen, daß die Forderung nicht besteht. Nachteil: das Abofallenopfer trägt die Beweislast und das Kostenrisiko, so daß die Chancen weniger gut sind, als wenn der Betreiber klagen würde und daher die Beweislast hätte. Wenn sich der Sachverhalt nicht aufklären läßt, ist oft die Frage der Beweislast entscheidend. Falls der Geschädigte also klagen will, muß er für eine ausreichende Beweissicherung sorgen. Gleiches gilt für Klagen auf Ersatz der Anwaltskosten, die durch die Forderungsabwehr verursacht wurden.
Kammerbeschwerde: gegen einen Rechtsanwalt, der sich nicht korrekt verhält, ist eine Beschwerde bei der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer möglich. In der Praxis ist es aber schwierig, den Nachweis zu führen, daß bewußt unberechtigte Forderungen geltend gemacht wurden, solange keine entsprechenden Urteile vorliegen.
Beschwerde bei Gericht: Inkassounternehmen be…
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. November 2011 auf http://conlegi.de.
ent-schuldigung.de | 7. Dezember 2011 — Verbraucher klagen schon lange über unseriöse Inkassopraktiken. Willkür und Phantasiegebühren kennzeichnen die Inkassokosten. D…
ent-schuldigung.de | 7. Dezember 2011 — Verbraucher klagen schon lange über unseriöse Inkassopraktiken. Willkür und Phantasiegebühren kennzeichnen die Inkassokosten. D…
Anja Neubauer | 23. September 2011 — Das Berliner Verwaltungsgericht musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die Deutsche Zentralinkasso GmbH weiterhin ih…
ent-schuldigung.de | 26. September 2011 — Inkassounternehmen die Schuldner telefonisch spät abends bedrohen und ankündigen man würde Arbeitgeber, Nachbarn oder Verwandte…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 23. Oktober 2008 — 1. Die Geltendmachung tatsächlich nicht existenter Forderungen durch ein Inkassounternehmen, denen kein gültiger Inkassoauftrag zu…
strafrechtsblogger | 27. Juli 2011 — werde ich jetzt milder bestraft? So oder ähnlich lautet häufig eine Frage von Mandanten, die ich regelmäßig mit Nein beantwor…
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 18. Januar 2011 — Inkassouternehmen, die für Abofallen-Betreiber Forderungen eintreiben, haben keinen Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Kontos…
Recht für Verbraucher | 25. März 2010 — Keine Angst vor dem Inkassobüro! Zunehmend mehr Verbraucher werden von Inkassobüros belästigt, obwohl kein rechtlicher Gru…
ent-schuldigung.de | 2. Dezember 2011 — Inkassounternehmen sind für viele Schuldner ein leidiges Thema. Eine Großzahl fühlt sich durch die Anschreiben der Inkassounter…
www.martin-neldner.de | 4. Mai 2010 — Das Freie Wort schildert in zwei Artikeln (27.04.2010 und 29.04.2010) , den Fall eines Paares aus Eisenach, dass von Betrüger…
Strafen nach dem Strafgesetzbuch - Bestrafung von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten bei "unberechtigten Forderungen" vom 16.08.2011
Abo-Abzocke im Internet ist seit langem ein Millionengeschäft. Die Täter können mit wenigen Tricks darauf hoffen, ohne Strafe einfach weitermachen zu können. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat nun Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft.
Wegen bandenmäßigen Internet-Betrugs stehen sieben Männer und eine Frau vor dem Hamburger Landgericht. In der am Mittwoch verlesenen Anklageschrift kamen die Tricks der Bande zutage.