Symposion für Wolfgang Zöllner
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Barbara Dauner-Lieb
Die Hitliste meiner Klausurentipps als Lehrerin und Prüferin im Zivilrecht? Ich mache da kaum Unterschiede zwischen dem Erstsemesterabschlusstest, der Falllösung in der großen Übung und der Examensklausur:
1. Lesen Sie den Sachverhalt sorgfältig! Lesen Sie ihn noch einmal! Beachten Sie wirklich alle Besonderheiten des konkreten Falles. Von einem Juristen wird erwartet, dass er konkrete zwischenmenschliche Konflikte mit rechtlichen Mitteln wissenschaftlich tragfähig und praktisch überzeugend lösen kann. Über nichts ärgert sich der Prüfer mehr, als wenn der Sachverhalt missverstanden oder nicht ausreichend ausgeschöpft wird.
2. Die Kernkompetenz des Juristen liegt nicht darin, bekannte Fälle zu reproduzieren, sondern unbekannte Fälle überzeugend zu lösen. Kramen Sie daher nicht in Ihrem Gedächtnis, ziehen Sie nicht voreilig die Schlussfolgerung, dass ein bestimmtes Problem im Fall vorkommt. Arbeiten Sie sich ganz behutsam und demütig an die Fragestellungen des konkreten Falls heran. Sehr häufig liegen die Dinge anders, als sie bei erster Annäherung aussehen. Lösen Sie vor allem nicht Probleme, die der Fall gar nicht aufgeworfen hat.
3. Vermeiden Sie ein schematisches Abklappern von Aufbauschemata. Gehen Sie vom Gesetz aus. Verwenden Sie den genauen Gesetzeswortlaut. Beginnen Sie mit der Rechtsfolge einer Norm und zwar genau so wie sie im Gesetz formuliert ist. Arbeiten Sie sich dann allmählich zu den Problemen des konkreten Falles vor. Es ist wie in der Matheklausur im Abi, es zählt nicht das Ergebnis, sondern der Rechenweg. Die Rechtsfolge des § 142 BGB ist eben die Nichtigkeit und nichts anderes!
4. Breiten Sie nicht breit aus, was offensichtlich unproblematisch ist. Haken Sie nicht ausführlich eine Fülle von Punkten ab, die in dem Fall keine Rolle spielen. Der Handlungswille spielt in Klausuren so gut wie nie eine Rolle, das Erklärungsbewusstsein nur selten und dann bildet es auch einen Schwerpunkt des Falles. Sparen Sie Ihre Energie für die wirklichen Pr…
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. November 2011 auf http://wissmit.com.
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Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen