Führung des Unternehmensregisters - Einreichung von Bilanzen beim E-Bundesanzeiger

Im Bundesgesetzblatt v. 21.12.2006 wurde auf Grund von § 9a HGB (idF durch das EHUG) eine Beleihungsverordnung verkündet. Danach wird bis zum 31.12.2016 die Führung des Unternehmensregisters (§ 8b HGB idF durch das EHUG) der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Köln, übertragen. Interessant ist der neuartige Kündigungsgrund der "drohenden Überschuldung" (§ 3 II Nr. 4) - das Insolvenzrecht kennt nur die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO).

§ 4 der Verordnung enthält eine weitere wichtige Regelung: Unterlagen der Rechnungslegung …

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Themen: Bundesgesetzblatt , Hgb , Idf , Bundesregister Bilanzen

Erschienen 22. Dezember 2006 auf http://notizen.duslaw.eu.

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