Führerscheintourismus lässt grüßen

Verkehrssünder dürfen im Ausland neuen Führerschein machen Wem der Führerschein entzogen wurde, der kann sich bald per Trick eine neue Fahrberechtigung besorgen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen einen neuen Führerschein im Ausland erwerben dürfen.

Luxemburg - Die deutschen Behörden müssten rechtmäßig in EU-Ländern ausgestellte Führerscheine anerkennen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem heute in Luxemburg veröffentlichten Urteil. Wem sein Führerschein entzogen wurde, der kann also nach Ablauf der verhängten Sperrfrist auch im europäischen Ausland eine neue Fahrerlaubnis erwerben. Die deutschen Behörden können dabei nicht verlangen, dass die hiesigen Bedingungen eingehalten werden.

Wer den Führerschein abgeben muss, bekommt vom Gericht meist auch eine sogenannte Sperrfrist, innerhalb derer keine neue Fahrprüfung abgelegt werden kann. Danach ist für einen neuen Führerschein ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich, um die Fahreignung zu belegen. Bereits im April 2004 urteilte der EuGH, dass die deutschen Behörden innerhalb der Sperrfrist einen ausländischen Führerschein nicht anerkennen müssen.

Im jetzigen Fall hatte…

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Themen: Luxemburg , Luxemburg Führerschein

Erschienen 29. Mai 2006 auf http://verkehrsunfall.beeplog.de.

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