Führerschein ab 17

Der Weg für ein begleitetes Fahren mit 17 Jahren (“Führerschein ab 17) ist nun – nach der bisherigen Erprobungsphase – endgültig frei, nachdem am Freitag auch der Bundesrat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt hat. Damit können 17jährige Jugendliche nach bestandener Führerscheinprüfung in Begleitung namentlich benannter erwachsener Personen ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B oder Klasse 3 haben und darf bei der Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.

Nach einer Evaluation der Erprobungsphase durch die Bundesanstalt für Straßenwesen verringert der frühe Aufbau von Fahrerfahrung ab dem 17. Lebensjahr das Unfallrisiko um mehr als 20%.

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Themen: Polen , Führerschein , 30 Jahre , Begleitetes Fahren , Fahrerlaubnisrecht
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 27. September 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

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