Führerschein mit 17 – Änderung des StVG im Bundesgesetzblatt verkündet

Jetzt ist es amtlich – das begleitete Fahren mit 17 (wir berichteten). Gestern wurde das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes vom 02.12.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1748) verkündet. Der Modellversuch war bislang bis zum 31.12.2010 begrenzt.

Der Führerschein mit 17 wird damit Dauerrecht.

Hier noch mal in aller Kürze die Anforderungen an die Begleitperson:

Mindestens 30 Jahre alt Mindestens 5 Jahre im Besitz eines entsprechenden Führerscheins Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszent… » Vollständiger Artikel
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Themen: Führerschein , Bundesgesetzblatt , 30 Jahre , Begleitetes Fahren , Stvg , Straßenverkehrsgesetz , Dauerrecht , Fahren Mit 17
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 10. Dezember 2010 auf http://www.lawbike.de.

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BMVBS - Fahrzeuge-Fahranfänger/innen und "Begleitetes Fahren ab 17"

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.