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Führen von Tätigkeitsschwerpunkten nach In-Kraft-Treten der WBO vom 26.10.2005

am 13.03.2006 von Recht und Alltag

Die Rechtsabteilung der Landesärztekammer Brandenburg weist darauf hin, dass mit In-Kraft-Treten der neuen Weiterbildungsordnung (WBO) am 9.12.2005 die Bezeichnungen
Akupunktur
Spezielle Schmerztherapie
Diabetologie
Schlafmedizin
Suchtmedizinische Grundversorgung
Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie
Kinder-Gastroenterologie
Kinder-Nephrologie
Kinder-Orthopädie
Kinder-Pneumologie
Kinder-Rheumatologie
als Zusatzbezeichnungen in die Weiterbildungsordnung aufgenommen wurden.
Die vorher unter der Bedingung gleich bleibender Verhältnisse erteilten Genehmigungen, diese Bezeichnungen als so genannte Tätigkeitsschwerpunkte zu führen, entfallen ab diesem Zeitpunkt, da Tätigkeitsschwerpunkte gemäß § 27 Abs. 4 Berufsordnung nur angekündigt werden dürfen, wenn sie nicht mit solchen “nach geregeltem Weiterbildungsrecht erworbenen Qualifikationen” verwechselt werden können.
§ 27 Absatz 4 Berufsordnung:
(4) Der Arzt kann
1. nach der Weiterbildungsordnung erworbene Bezeichnungen,
2. nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen,
3. Tätigkeitsschwerpunkte und
4. organisatorische …

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