Fuckparade 2001 war eine politische Versammlung

Das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig hat entschieden, dass die 2001 veranstaltete Fuckparade als Demo eine rechtmäßige politische Versammlung war, die von dem einschlägigen Vorschriften des Versammlungsgesetzes gedeckt war, heißt es in der taz-Ausgabe vom heutigen Tage. “Es hob damit anderslautende Entsch…



Quelle: DPMS INFO (18. Mai 2007)

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Entscheidungen , Leipzig , Demo , Taz

Erschienen 18. Mai 2007 bei http://oby.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

FUCKPARADE

DPMS INFO | 26. Juli 2006 — Seit 1997 gibt es die Fuckparade als Gegenbewegung zur Loveparade. Im Gegensatz zur Loveparade fand die Fuckparade durchgehend übe…

Neue Paypal Agb: Neue Paypal AGB zum 14.10.2009

DPMS INFO | 15. September 2009 — Die eBay®-Tochter Paypal® ändert zum 14. Oktober 2009 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die verschiedenen AGB sind h…

Polizei – Freund und Helfer der GEMA

DPMS INFO | 29. August 2006 — Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat Unterstützung von einem Berliner…

Bundesverfassungsgericht: Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung wegen mangelhafter Gefahr…

fachanwaltsliste.de | 26. Juni 2010 — Pressemitteilung Nr. 37/2010 vom 10. Juni 2010 Beschluss vom 12. Mai 2010 – 1 BvR 2636/04 – Der Beschwerdeführer meldete fü…

Durchsuchung Vor Versammlung: Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung wegen mangelhafter Gefahrenprognose verfassungswidr…

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 10. Juni 2010 — Der Beschwerdeführer meldete für den 2. März 2002 in Bielefeld die Versammlung unter dem Motto „Die Soldaten der Wehrmacht wa…

Bundesverfassungsgericht: Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung wegen mangelhafter Gefahr…

fachanwaltsliste.de | 26. Juni 2010 — Pressemitteilung Nr. 37/2010 vom 10. Juni 2010 Beschluss vom 12. Mai 2010 – 1 BvR 2636/04 – Der Beschwerdeführer meldete fü…

Entscheidungsformel des BVerfG zum Bayerischen VersammlungsG veröffentlicht

Handakte WebLAWg | 21. März 2009 — 1. Artikel 21 Nummer 1, 2, 7, 13 und 14 des Bayerischen Versammlungsgesetzes vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 421) wird einstweilen a…

WP-Plugin Aksimet & Datenschutz

DPMS INFO | 16. Januar 2009 — Auf den Programmierer Sergej Müller habe ich neulich wegen seines tollen WP-Plugins WPSEO hingewiesen. Heute bin ich erneut a…

Auch wer nicht verbal kommuniziert versammelt sich

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 13. Januar 2011 — Was so manches Amtsgericht fertig bringt lässt staunen: Da wurde einer Versammlung (“Gegendemo”) doch allen ernstes der grundre…

Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

Rechtslupe | 10. Juni 2010 — Das Bundesverfassungsgericht hat die Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung wegen mange…