Frustration in der letzten Instanz

Seit einiger Zeit wirke ich jetzt als Dauerpraktikant im strafrechtlichen Bereich mit und bin deshalb naturgemäß auch öfter vor Gericht. Die mitlesenden Strafverteidiger werden über folgende Begebenheit wahrscheinlich nur müde lächeln und resigniert mit der Schulter zucken, es ist ja im Grunde wahrscheinlich auch keine große Sache. Aber für mich als “Frischling” macht das viel aus.

Der Angeklagte hatte in der ersten Instanz wegen einigen unschönen Sachen in der Bewährungszeit drei Jahre aufgebrummt bekommen, Jugendstrafe. Dabei war eine Sache in der eine Gaspistole, ein Teleskopschlagstock und Tritte auf das am Boden liegende Opfer eine Rolle spielten. Der Fall wurde von uns in der Berufungsinstanz übernommen, und durch einige in der ersten Instanz getätigte Einlassungen des Mandanten hatten wir hier eh nur Schadensbegrenzung im Sinn. Nach vielen Stunden Arbeit, Aktenstudium und Gedanken um die Prozessstrategie kam es dann schlussendlich zum Prozess, wir waren guter Dinge, dass wir hier zumindest von diesen drei Jahren runterkommen könnten, denn es gab so einige Ungereimtheiten – so schien es nach der Vernehmung des Opfers so, dass dieser Messer und Gaspistole zu einer “Aussprache” mitbrachte und einige Zeugen bestätigten, dass das spätere Opfer auch zuerst die Gaspistole gezogen hätte. Das lässt die Situation, die hier angeklagt war in einem anderen Licht erscheinen, statt einen kompletten Gewaltexzess unseres Mandanten zu stützen weckte der Prozessverlauf Zweifel an dieser Version und es deutet einiges auf eine Mitschuld des Opfers hin, eventuell sogar eine “Teil-Notwehrlage”. Nach über 1 1/2 Jahren sind solche Situationen eh nicht mehr restlos aufzuklären, zumal ein großes Wirrwarr mit mehreren Beteiligten herrschte. Jeder hat irgendwie was anderes gesehen und die unabhängigen Zeugen eh so gut wie gar nix. Auf jeden Fall blieben viele Zweifel an der Version der Anklageschrift offen.

Hinzu kommt das Verhalten des Mandanten in diesen Tagen. Er war im Prozess kein reuiger Täter, der seinen Kopf beugte, aber er hat durchaus erkennen lassen in einer sehr glaubwürdigen Art, dass ihm die ganze Sache Leid tut. Er hat sich um eine Aussöhnung mit den Geschädigten bemüht und hat es in den Jahren zwischen der Tat geschafft, sein Familienverhältnis zu normalisieren und sich vernünftig zu benehmen. Er würde ein Gymnasium besuchen, wenn nicht die Ausländerbehörde wegen des (noch nicht rechtskräftigen!) erstinstanzlichen Urteils ihm jeglichen aufenthaltsrechtlichen Status verweigern würde. Darum kann er sich in keiner Schule anmelden, keine Ausbildung beginnen, nichts. Er ist in einer Situation gefangen, in der ihm die Hände gebunden sind und er außer dem Haushalt in seiner Familie kaum Beschäftigung findet. Umso erstaunlicher, dass aus so einer sozialen Situation keine weiteren Straftaten erwachsen. Für ihn hat der Prozess eine ganz dringende Bedeutung: einige Monate mehr oder weniger in der…

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Themen: Strafverteidiger , Praktikum , Frustration , Studentenleben , Jugendgericht
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 26. Februar 2011 auf http://www.viajura.de/.

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