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Fromms Verfassung

am 03.12.2006 von RA-Blog

Heinz Fromm, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, ist der Meinung, im Kampf gegen den Terrorismus müssen auch Informationen genutzt werden, die möglicherweise durch Folter erlangt wurden. Fromm erklärte der Bild am Sonntag: “Für die Aufklärungsarbeit der Nachrichtendienste muss gelten, dass allen Gefährdungshinweisen, die wir bekommen, auch nachgegangen wird. Alles andere wäre nicht vertretbar.”
Man sehe den Informationen nicht an, woher sie stammten und wie sie gewonnen wurden. “Die Möglichkeit, dass sie nicht nach unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen erlangt worden sein könnten, darf nicht dazu führen, dass wir sie ignorieren”. Es gehe schließlich darum, Terroranschläge zu verhindern. Es sei unmöglich, von Partner-Geheimdiensten zur Verfügung gestellte Informationen darauf zu prüfen, ob sie durch Folter zustande kamen. Wolle man alle ethischen Konflikte vermeiden, sei die Konsequenz, auf sämtliche Informationen zu verzichten.
Nach Ansicht Fromms ist die Anschlagsgefahr in Deutschland erheblich und die Bedrohung durch Auslandseinsätze der Bundeswehr im Kampf gegen den Terror noch gestiegen. Für US-Medienberichte, nach denen Al Qaida zu Weihnachten einen Anschlag in Europa plant, gebe es keine Belege.
Auf gleicher Linie wie Fromm argumentierte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bereits 2005: “Wenn wir für Informationen anderer Nachrichtendienste eine Garantie übernehmen müssen, dass sie unter Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien zustande gekommen sind, können wir den Betrieb einstellen”.
Die Botschaft beider Herren lautet im Klartext: Bequemlichkeit der Nachrichtendienste hat Vorrang vor rechtsstaatlichen Prinzipien. Wenn man allerdings aufhört, sich Gedanken darüber zu machen, wie Informationen zustande kommen, ist es nur noch ein kleiner Schritt dahin, sich Informationen selber auf diese Weise zu beschaffen.
Das eigentliche Problem dabei ist, dass die Herren Schäuble und Fromm den grundsätzlichen und die gesamte Diskussion überflüssig machenden Punkt übergehen, der in der Wikipedia allgemein verständlich beschrieben ist:
Eigentliche Ursache für die Abschaffung der Folter im 18. Jahrhundert war, wie Michel Foucault in “Überwachen und Strafen” ausführt, nicht etwa vorangig ein aufgeklärter Humanismus, sondern recht pragmatische Überlegungen: Folter bringt nämlich zwar schnelle Geständnisse, dient in der Regel aber nicht der Wahrheitsfindung, da der Gefolterte naturgemäß das sagt und sagen muss, was der Folternde hören will, bzw. erwartet (meistens nicht die Wahrheit). Dies führt regelmäßig zu einer kurzfristigen Befriedigung des öffentlichen Bedürfnisses nach “Gerechtigkeit”, ist aber hinsichtlich der Verbrechensbekämpfung eher hinderlich, da im Zweifel der wirklich Schuldige weiter in Freiheit sein Unwesen treibt.
Es kann doch nicht sein, dass die Herren nicht über den nötigen Horizont verfügen, dies einsehen zu können.
Quellen:
Compod #4
Der Standard
N24
BfV: Verhöre in Foltercamps (Wikipedia)

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