Fristverlängerung bei Abmahnung
am 13.09.2005 von muepe.de | weblog peter müllerHanseatisches OLG v. 31.01.2005 - 5 W 150/04Ist die in einer Abmahnung gesetzte Äußerungsfrist zu kurz bemessen und beanstandet dies der Verletzer zu Recht, so muss die von ihm verlangte Fristverlängerung dennoch hinreichend konkret sein, um eine dahingehende Verpflichtung des Verletzten auszulösen. Auf einen indifferenten und unpräzisen Wunsch muss sich der Verletzte nicht einlassen, so lange der Verletzer nicht eindeutig zu erkennen gibt, bis zu …
Fristverlängerung
mein blawg / Der Rechtsanwalt kann einem leid tun: Jetzt musste er schon wieder eine Fristverlängerung beantragen und das per Fax um 23.38 Uhr. Hoffentlich muss er nicht jeden Abend so lange arbeiten...…
Verspätungszuschlag bei Dauerfristverlängerung
Blickpunkt Recht & Steuern / Auch bei Dauerfristverlängerungen für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen können, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt, Verspätungszuschläge drohen. Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung, die ein zur Abgabe monatlicher Umsa…
Fristen: Immer um Bestätigung nachsuchen
Jurabilis / Beantragt ein Rechtsanwalt eine Fristverlängerung und geht ihm in der Folge keine Antragsbestätigung seitens des Gerichts zu, kann er nicht darauf vertrauen, dass die Fristverlängerung antragsgemäß gewährt wurde. Er muss sich rechtzeitig über…
Die Karlsruher Fristverlängerungswochen des Dr. Mabuse
RA-Blog / Was bisher geschah: Dr. Mabuse (Name geändert) hatte in einer Sache leider das Pech, dass seine Klage vom Amtsgericht abgewiesen wurde. Er ließ die Berufungsfrist reichlich ablaufen und legte dann Berufung beim Landgericht ein, die als unzulä…
Die Einwendung der unclean hands im Wettbewerbsrecht oder doch Titeltausch?
DPMS INFO / Die Einwendung unclean hands findet in der Literatur zum Wettbewerbsrecht mehr und mehr Anhänger. Die Einwendung unclean hands könnte der Verletzer (Abgemahnte) dem Verletzten (Abmahner) entgegenhalten, soweit der Verletzte selbst zeitnah ähnlich…
Achtmal ist genug
LawBlog / “In Sachen K. ./. N. wird mitgeteilt, dass es sich um den achten Fristverlängerungsantrag handelt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine weitere Fristverlängerung nicht mehr in Betracht kommt.” Kein Fall von mir, ich schwör’s.…
