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Fristlose Verdachtskündigung: Der Arbeitnehmer muss angehört werden

am 13.03.2008 von JuracityBlog

Das Bundesarbeitsgericht (Az. 2 AZR 961/06) hat heute die ständige Rechtsprechung zur Verdachtskündigung bestätigt. Danach ist eine vollendete Tat nicht erforderlich, vielmehr genügt der schwerwiegende Verdacht einer Straftat oder sonstigen schweren Pflichtverletzung. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung zu den Vorwürfen zu hören. An die Anhörung sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen. …

Außerordentliche Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

Handakte WebLAWg / Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann nicht nur die vollendete Tat, sondern auch der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder sonstigen schweren Pflichtverletzung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen …

Arbeitnehmer bei Rufbereitschaft unerreichbar - Kündigung?

andreas-buschmann.net / Ist ein Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft per Funktelefon unerreichbar, kann ein Arbeitgeber den Eindruck gewinnen, der Arbeitnehmer sei gar nicht in rufbereit, sondern in Freizeit. Ob der Arbeitgeber dann kündigen kann, hatte das L…

Kündigung wegen des Verdachts eines Versicherungsbetrugs durch vorsätzliche Unfallverursachung

Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Der auf Tatsachen beruhende Verdacht, der Arbeitnehmer habe mit Fahrzeugen des Arbeitgebers zu Lasten von dessen Haftpflichtversicherung Schäden in Absprache mit den Unfallgegnern verursacht, kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grun…

Arbeitsrecht: Bei Verdachtskündigung müssen Sie den Mitarbeiter anhören

LohnPraxis-Weblog / Ihren Mitarbeiter dürfen Sie nicht nur wegen einer vollendeten Tat fristlos entlassen, sondern auch bei schwerwiegendem Verdacht einer Straftat oder einer anderen schweren Pflichtverletzung. Bevor Sie die Kündigung aussprechen, müssen…

Warum sich beim Arbeitsgericht rumärgern ?

Panorama / Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigt, kann dieser gegebenenfalls die Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz innerhalb einer Frist von drei Wochen beim Arbeitsgericht auf ihre soziale Rechtfertigung hin überprüfen lassen.Den Begrün…

LAG: Blaumachen ist doch keine fristlose Kündigung

JuracityBlog / Ein Arbeitnehmer war nach der Mittagspause nicht an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt; und am nächsten Tag war er ohne Angabe von Gründen ebenfalls der Arbeit ferngeblieben. Der Arbeitgeber teilte dem Arbeitnehmer mit, dass er dessen f…

Kündigung bei Abbruch der Alkohol-Therapie?

MCNeubert lawblog / Mir stellt sich gerade die Frage, ob der Abbruch einer Alkoholtherapie eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen kann. Der Arbeitnehmer ist Alkoholiker - eine erste Therapie hat er komplett durchgehalten, wurde aber kurze Zeit später  rückfä…

Merksätze für Arbeitgeber

Vertretbar Weblawg / 1. Eine außerordentliche (im Regelfall fristlose) Kündigung ist für den Empfänger (= Arbeitnehmer) nur dann als außerordentliche fristlose Kündigung erkennbar, wenn in der Kündigung das Wort “außerordentlich” auftaucht. Das gilt a…

PERSONALBBAU, KOMPLEXE VARIANTE

LawBlog / Wenn ein Arbeitgeber sich von älteren, längjährigen Beschäftigten trennen will, gibt es eine Hürde. Die Agentur für Arbeit verlangt in bestimmten Fällen das Arbeitslosengeld zurück. Schlecht ist das insbesondere, wenn auch der Arbeitnehmer -…

§ 1 a KSchG - Abweichend hohe Abfindung nur bei klarer Ankündigung im Kündigungsschreiben

andreas-buschmann.net / Darf der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1 a KSchG unterschreiten und dem Arbeitnehmer, für den Fall dass der keine Kündigungsschutzklage erhebt, eine kleinere als die von § 1 a KSchG vorgesehene Abfindung anb…

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RA Michael Felser

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