Fristlose Kündigung wegen unberechtigten E-Mail-Lesens
am 25.01.2006 von advobLAWgUnd noch ein weiteres Mal Heise Online:Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 16. August 2005 rechtfertigt der unbefugte Zugriff auf fremde E-Mails durch einen Systemadministrator dessen fristlose Kündigung (Az. 7 Ca 5514/04). Der Kläger des Verfahrens war als Systemadministrator bei einem Versicherungskonzern langjährig beschäftigt gewesen. In dieser Eigenschaft war ihm der Zugriff auf den Mail-Verkehr im Unternehmen zwar technisch möglich, arbeitsrechtlich jedoch untersagt. Trotzdem hatte …
Unberechtigter Zugriff auf E-Mail rechtfertigt fristlose Kündigung eines Admins
Rechtblog / Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 16. August 2005 rechtfertigt der unbefugte Zugriff auf fremde E-Mails durch einen Systemadministrator dessen fristlose Kündigung (Az. 7 Ca 5514/04). Der Kläger des Verfahrens war als Sy…
Fristlose Kündigung wegen unberechtigten E-Mail-Lesens
advobLAWg / ArbG Aachen: Der unbefugte Zugriff auf fremde E-Mails durch einen Systemadministrator rechtfertigt dessen fristlose Kündigung. (Urteil vom 16.08.2005 - Az: 7 Ca 5514/04).…
Fristlose Kündigung wegen unberechtigten E-Mail-Lesens
advobLAWg / ArbG Aachen: Der unbefugte Zugriff auf fremde E-Mails durch einen Systemadministrator rechtfertigt dessen fristlose Kündigung. (Urteil vom 16.08.2005 - Az: 7 Ca 5514/04).…
ArbG Aachen: Fristlose Kündigung eines Systemadministrators wegen Vertraulichkeitsverletzungen
Vertretbar Weblawg / Arbeitsgericht Aachen, Urteil v. 16.08.2005 – Az: 7 Ca 5514/04 - Fristlose Kündigung eines Systemadministrators wegen Vertraulichkeitsverletzungen (Redaktionelle Leitsätze): 1. Ist einem Systemadministrator der Zugriff auf den gesamten E-Mail-V…
Fristlose Kündigung - Arbeitsvertrag
Recht und Gesetz / Auch bei einem Diebstahl geringwertiger Sachen stellt die Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers nicht nur unter Umständen, sondern stets einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar. Erst die Würdigung, ob dem Ar…
BAG: Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit
Vertretbar Weblawg / BAG, Urteil v. 07.07.2005 – Az: 2 AZR 581/04 - Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit (amtlicher Leitsatz): Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer d…
Kündigungsgrund: Unberechtigter Zugriff auf e-Mails durch einen Administrator
kielanwalt.de / Die Gelegenheit ist da, die Versuchung groß - aber die Folgen können sehr einschneidend sein: Unbefugtes Mitlesen der elektronischen Post anderer im Betrieb ist ein schwerwiegender Verstoß, der u.U. sogar zur fristlosen Kündigung führen kann. Di…
Finger weg von fremden Mails
Feder-und-Paragraph.de / Nach einer - nicht rechtskräftigen (Berufung) - Entscheidung des Arbeitsgerichtes Aachen vom 16.08.2005 (AZ 7 Ca 5514/04) ist die fristlose Kündigung eines Systemadministrators, wenn dieser unter Übergehung seiner Zuständigkeiten Mails seines Vor…
ArbG Aachen: Neugier beim Lesen fremder E-Mails kann zur Kündigung führen
JuracityBlog / und sogar zur fristlosen Kündigung. Auch wenn ein Systemadministrator ohne Erlaubnis eine nicht an ihn gerichtete E-Mail öffnet, kann eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein (Arbeitsgericht Aachen,…
Keine fristlose Kündigung bei verspätet eingereichtem Attest
Rechtblog / Das verspätete Einreichen eines Krankheitsattests rechtfertigt noch keine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen unentschuldigten Fehlens. Das gilt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt auch dann, wenn sich das Arbeitsverhä…
Arbeitsrecht: Keine fristlose Kündigung bei verspätetem Attest
Recht und Alltag / Das verspätete Einreichen eines Krankheitsattests rechtfertigt noch keine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen „unentschuldigten Fehlens“. Das gilt nach Ansicht des Arbeitsgerichts (ArbG) Frankfurt auch dann, wenn sich das ArbeitsverhÅ
Bei Nötigung können Sie fristlos kündigen
LohnPraxis-Weblog / Versucht einer Ihrer Mitarbeiter, einen Vorgesetzten zu nötigen, rechtfertigt das seine fristlose Kündigung. Das gilt auch, wenn Sie dem Mitarbeiter bereits im Vorfeld betriebsbedingt gekündigt haben. In einem konkreten Fall hatte ein…
