Fristlose Kündigung: Klagefrist 3 Wochen beachten
am 01.07.2007 von http://blog.juracity.de
so das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil von Freitag (Urteil vom 28.06.2007 Aktenzeichen 6 AZR 683/07). Nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 4 KSchG) muss ein Arbeitnehmer, will er geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Der Gesetzgeber hatte am 1.1.2004 die Worte “oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist” eingefügt.
Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts muss deshalb auch der ausserordentliche gekündigte Arbeitnehmer gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2, § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben. Die …
Klagefrist von drei Wochen ist zu beachten
recht verständlich / Herr A ist Kraftfahrer. Am 08. November begann er bei seinem Arbeitgeber. Nach vorheriger Abmahnung kündigte ihm dieser am 01. März 2005 fristlos. Er begründete dieses mit Arbeitsverweigerung des Herrn A.Diese Kündigung erfolgte also innerhalb de…
BAG: Klagefrist des § 4 KSchG gilt auch bei außerordentlicher Kündigung vor Ablauf der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Urteil vom 28. Juni 2007 - 6AZR 873/06
Arbeitsrecht-Blog.de / Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat für den Fall einer außerordentlichen Kündigung vor Ablauf der 6-monatigen Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG entschieden, dass die 3-wöchige Klagefrist aus § 4 KSchG auf die Kündigungsschutzklage Anwendung finde…
Kündigungsfrist und Klagefrist
kielanwalt.de / Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Andernfalls gilt die Kündigung…
Einhaltung der Kündigungsfrist kann ohne Klagefrist verlangt werden
andreas-buschmann.net / Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung mit einer falsch berechneten Kündigungsfrist erklärt - muss der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist Klage zum Arbeitsgericht erheben, wenn er sich nur auf die Einhaltung der Kündigungsfrist beru…
Arbeitsrecht: Kündigungsfrist und Klagefrist
Recht und Alltag / Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Andernfalls gilt die Kündigu…
BAG: Zur Rechtzeitigkeit der Geltendmachung von Gründen der Unwirksamkeit einer Kündigung im Kündigungsschutzprozess – Urteil vom 08.11.2007, Az. 2 AZR 314/06
Arbeitsrecht-Blog.de / Ein Arbeitnehmer kann sich bei rechtzeitig (innerhalb von drei Wochen, § 4 KSchG) erhobener Kündigungsschutzklage nach § 6 KSchG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz auch auf andere, bisher nicht geltend gemachte Gründe für…
Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
JuracityBlog / 2004 wurde das Kündigungsschutzgesetz verschlechtert, u.a. gilt seitdem die kurze Klagefrist des § 4 KSchG (drei Wochen) für praktisch alle Mängel einer Kündigung. Das kann dazu führen, dass ein gekündigter Arbeit…
Dreiwochenfrist des § 4 KSchG ist auch in der Wartezeit nach § 1 KSchG zu beachten
JuracityBlog / Eine echte Falle für Arbeitnehmer und selbst Rechtsanwälte ist § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG), nach dem gegen eine Kündigung binnen drei Wochen nach Zugang Klage zu erheben ist. Das LAG Hamm (Urteil vom 11.05.2006 Aktenzeiche…
BAG: Beginn der Klagefrist bei Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer – Urt. v. 13.02.2008, Az. 2 AZR 864/06
Arbeitsrecht-Blog.de / Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann die Unwirksamkeit einer Kündigung bis zur Grenze der Verwirkung gerichtlich geltend machen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft kündigt, ohne zuvor nach §…
Änderungskündigung: Arbeitnehmer muss Annahme der Änderung binnen drei Wochen erklären
JuracityBlog / so das Bundesarbeitsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil (BAG vom 01.02.2007 - Aktenzeichen 2 AZR 44/06, Pressemitteilung hier >>, Volltext liegt noch nicht vor). Das BAG hatte einen Fall zu beurteilen, in der einem Arbeitneh…
Arbeitsrecht: Sonderkündigungsschutz nur bei rechtzeitigem Anerkennungsantrag: nach BAG jetzt auch für Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen!
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses Schwerbehinderten ist unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt, §§ 85 ff. SGB IX. Vom Zustimmungserfordernis erfasst werden jedoch nur Kündigungen gegenüber solchen Arbeitnehmern,…
Kündigung - was tun? Ruhe bewahren, Checkliste beachten
JuracityBlog / Viele Arbeitnehmer empfinden Ohnmacht, wenn sie eine Kündigung erhalten. Manchmal liegt es daran, dass man nicht zum auf Rosen gebetteten Teil der Bevölkerung gehört. Keine Rechtschutzversicherung, keine Gewerkschaft, kein Geld. Nach E…
