Fristlose Kündigung bei exzessiver privater Internetnutzung

Das OVG Lüneburg (18 LP 15/10) hat entschieden, dass die ausserordentliche, fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bei einer “exzessiven privaten Internetnutzung” durchaus möglich sein kann. Im konkreten Fall allerdings wurde kein solcher Fall gesehen, da es Ungereimtheiten im Sachverhalt gab und die beanstandete Menge (Innerhalb von 1,5 Monaten an 12 Tagen je eine Stunde) generellen Bedenken begegnet, was eine “exzessive Nutzung” angeht.

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Themen: Email , Kündigung , Kündigungsschutz , Ovg , Außerordentliche Kündigung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 23. September 2011 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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