Fristlose Kündigung eines Werkvertrags, Nachbesserungsrecht des Unternehmers

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.05.2006 - 4 U 208/98 Ein Generalunternehmer beauftragt einen Subunternehmer mit der Erbringung von Elektroarbeiten. In der Abwicklung er kam es zu erheblichen Schwierigkeiten. Der Auftraggeber mahnte den Auftragnehmer mehrfach ab, drohte Ersatzvornahme an sowie auch die Kündigung des Vertrages. Nach einiger Zeit reichte es dem Auftraggeber und er sprach die außerordentliche Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund aus. Im Rahmen der Beseitigung der Mängel, die bereits zuvor von dem Auftraggeber gerügt worden waren und deren Beseitigung der Auftragnehmer verweigert hatte, stellte der Auftraggeber auch weitere Mängel fest, die er einfach beseitigen ließen, ohne dem Subunternehmer ...

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Themen: Olg Brandenburg

Erschienen 15. Oktober 2006 auf http://www.heinicke.com.

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