Fristlose Kündigung bei fehlender Lohnzahlung oder Gehaltszahlung

Immer wieder werden wir, insbesondere in Insolvenzfällen, gefragt, ob man als Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigen kann, wenn das Gehalt bzw. der Lohn unpünktlich oder gar nicht gezahlt wird. Üblicherweise antworten Juristen dann gerne: “Es kommt darauf an”. Allerdings gibt es klare Regeln, die zu beachten sind, wenn man selbst im Wege einer sogenannten Eigenkündigung (zu den Punkten, die bei einer normalen Arbeitnehmerkündigung zu beachten sind, siehe unsere Checkliste) kündigen will.

Gehaltsrückstände und fehlende Lohnzahlungen, aber selbst ständig unpünktliche Zahlungen können durchaus Anlass zu einer ausserordentlichen, d.h. fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers sein. Wie bei der Arbeitgeberkündigung auch, verlangt die Rechtsprechung aber zuvor eine Abmahnung des Arbeitgebers. Ohne vorherige Abmahnung wäre also auch eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht gerechtfertigt (LAG Köln vom 21.07.2006 - Aktenzeichen: 4 Sa 574/06).

Eine fristlose Kündigung kommt dann in Betracht, wenn die Nichtzahlung des Lohnes eine nicht unerhebliche Höhe erreicht oder der Verzug mit der Lohnzahlung sich über einen erheblichen Zeitraum hinweg erstreckt u n d der Arbeitnehmer diesen Fehler abgemahnt hat. Daraus folgt, daß nicht schon jeder kurzfristige oder geringfügige Zahlungsverzug ausreichen kann, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Neben dem Umfang des Lohn- oder Gehaltsrückstandes kann von Bedeutung sein, ob es sich um eine einmalige oder dauernde Unpünktlichkeit bei der Vergütungszahlung handelt. Auch bei geringeren Beträgen kann es dem Arbeitnehmer nicht mehr zumutbar sein, sein Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzuführen, wenn der Arbeitgeber zum wiederholten Male mit den Vergütungsleistungen in Verzug kommt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber leistungsunwillig oder nur leistungsunfähig ist (so BAG Urteil vom 17.01.2002 - Aktenzeichen: 2 AZR 494/00).

Das Sächsische Landesarbeitsgericht (Urteil vom 26.09.2003 - Aktenzeichen: 2 Sa 976/02) akzeptierte bei einem Rückstand eines ganzen Gehaltes eine erneute Verzögerung von einer Woche als hinreichenden Grund - auch ohne Abmahnung. Das geht vor allem dann in Ordnung, wenn mit einer pünktlichen Zahlung anhand von konkreten Anzeichen auch in Zukunft nicht zu rechnen ist.

Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Autor des Ratgebers “Kündigung - was tun?” - empfohlen u.a. von DGB, Deutschlandfunk, FAZ, HR, WDR, MDR u.a

Auswahl einiger Intervi…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • 1 Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Gehalt , Lohn , Arbeitnehmer

Erschienen 28. April 2007 auf http://blog.juracity.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Kommentare zu "Fristlose Kündigung bei fehlender Lohnzahlung oder Gehaltszahlung":

2. Dezember 2007 von Nils Henrich — Hallo,
ich bin Friseur in einem 3 Mann Betrieb.
Leider ist es jetzt bereits 9 Mal vorgekommen das mein Lohn unpünktlich gezalht wurde weil entweder ein Zahlendreher im Überweisungsformular war aber am meisten weil das Geschäftskonto keine ausreichende Deckung aufweist.
Ich weiss nicht was ich machen soll schliesslich will ich nicht so einfach kündigen. Gibt es sowas wie einen Vordruck wie man einen Arbeitgeber abmahnen kann ?

Bitte sagt was dazu danke .

Nils Henrich

Bei einer unwirksamen Kündigung des Vermieters muss dieser dem Mieter den Schaden ersetzen

www.rechtsklarheit.de | 11. November 2009 — Der Vermieter begeht eine schuldhafte Vertragsverletzung, wenn er dem Mieter kündigt und er hätte erkennen können,…

Bindungswirkung einer tats??chlichen Verst??ndigung

Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — Eine tats??chliche Verst??ndigung im Steuerfestsetzungsverfahren ist nicht schon deshalb unwirksam, weil sie zu einer von einem…

Arbeitnehmerkündigung: Der Arbeitgeber zahlt nicht, wann kann man selbst kündigen?

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 27. Juli 2009 — Der Arbeitgeber zahlt nicht, wann kann man selbst kündigen? Die Zahlung des Arbeitslohnes ist die Hauptleistungspflicht d…

Verhältnisse am Arbeitsplatz mit Kz verglichen – fristlose Kündigung!

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 5. Juni 2009 — Verhältnisse am Arbeitsplatz mit Kz verglichen – fristlose Kündigung! Es kommt schon mal vor, dass Arbeitnehmer mit den V…

Eigenkündigung + Abfindung + Schadenersatz + Lohn = Rundumschlag gegen den Arbeitgeber!

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 24. September 2009Eigenkündigung + Abfindung + Schadenersatz + Lohn = Rundumschlag gegen den Arbeitgeber! Arbeitsrechtsbeitrag: Rechtsanwal…

Widersprüchliches Verhalten des Arbeitnehmers bei unwirksamer Kündigung

Rechthaber | 29. Juni 2009 — Widersprüchliches Verhalten des Arbeitnehmers bei unwirksamer Kündigung Ein Arbeitnehmer hatte seinen Lohn nicht pünktlich er…

Arbeitsverweigerung – darf der Arbeitgeber außerordentlich kündigen?

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 23. Juni 2010Arbeitsverweigerung – darf der Arbeitgeber außerordentlich kündigen? Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Arbeitsverwei…

Gehaltskürzung wegen Warnstreik bei der Bahn?

JuracityBlog | 10. Juli 2007 — nein, nein, es geht nicht darum, dass Mehdorn den Lokführern das Gehalt kürzt, auch wenn der Warnstreik nach Ansicht der Arbeit…

Fristlose Kündigung nach Veruntreuung von fünf Euro

JuracityBlog | 5. Mai 2007 — Nach Ansicht des Arbeitsgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom - Aktenzeichen 22 Ca 803/06) rechtfertigt auch die Veruntreuung von …

Fristlose Kündigung wegen einmaliger unpünktlicher Mietzahlung

beck-blog | 30. Juni 2009 — Ständig verspätete Mietzahlungen, ohne dass die in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB umschriebenen Rückstände erreicht werden, können je…

Rechtsanw�lte und Fachanw�lte Felser :: Br�hl K�ln/Bonn, Arbeitsrecht, K�ndigung, Familienrecht, Scheidung, Rechtsanwalt, Fachanwalt, Verkehrsrecht, Medizinrecht, TV�D, BAT
K�ndigung von Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Handyvertrag, Lebensversicherungsvertrag und anderen Vertr�gen

K�ndigung, Arbeitsvertrag Mietvertrag, Handyvertrag, fristlose, Rechtsanwalt, Fachanwalt, Arbeitsrecht, Anstellungsvertrag, betriebsbedingte, K�ndigungsschutzklage online, K�ndigungs-Check, Abfindung" />


Arbeitsrecht Find mich ab!

Arbeitsrecht Find mich ab!,Von Kündigungen und Abfindungen: Welche Summe Geschasste erwarten können und wann sich eine Klage lohnt.


Arbeitsrecht 2004 Der Schutz vor willkürlichen Entlassungen bleibt

Arbeitsrecht 2004 Der Schutz vor willkürlichen Entlassungen bleibt ,Für Betriebe mit weniger als 10,5 Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht mehr.


LBR-Blog: Oder lassen Sie es einfach...
Der SOS-Plan bei einer Kündigung - Bild.T-Online.de
Aufhebungsvertr�ge: Bitterer Abgang - Capital
Deutschlandfunk - Verbrauchertipp - Der doppelt freiwillige Abfindungsanspruch
Deutschlandfunk - Verbrauchertipp - Das Arbeitszeugnis
Eigenk�ndigung - Checkliste f�r die rechtssichere K�ndigung durch den Arbeitnehmer
Kündigung Lieber arbeiten als kassieren
Kündigungsschutzklage Abfindung? Nein danke!
SVZ online: Arbeit und Beruf

Schwerin - SVZonline. Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern, Online-Archiv für Recherchen, Sport, Veranstaltungen, Wetter.