Fristlose Kündigung wegen eines Bagatelldelikts: Kommt der "Emmely"-Paragraf?

Rechtspolitiker verschiedener Parteien, darunter auch der langjährige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU), setzen sich für ein Verbot von Kündigungen bei Bagatelldelikten ein. Das berichtet der Spiegel in seiner heutigen Ausgabe (Nr.49/2009, S. 46), In den vergangenen Monaten hatten immer wieder gerichtliche Auseinandersetzungen Schlagzeilen gemacht, bei denen sich Arbeitnehmer gegen eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zur Wehr setzten. Wir haben im BeckBlog Arbeitsrecht mehrfach hierüber berichtet (vgl. nur Blog vom 25.03.2009 u.a. - Fall "Emmely", Blog vom 03.08.2009 - "Stromdiebstahl" durch Aufladen des Mobiltelefons im Betrieb, Blog vom 12.10.2009 - Verzehr einer Frikadelle, Blog vom 22.11.2009 - Verzehr einer Teewurst). Jetzt soll gesetzlich geregelt werden, dass der erstmalige Diebstahl einer Sache von geringem Wert - gedacht ist an eine Wertgrenze von 25 Euro - keinen Kündigungsgrund darstellt. "Wenn unsere Arbeitswelt nicht mehr von Ethik bestimmt wird, brauchen wir halt noch mehr Paragrafen" wird Norbert Blüm zitiert. Auch ein gesetzliches Verbot der Verdachtskündigung wird erwogen.

Die Initiative muss sich allerdings fragen la…

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Themen: Kündigung , Cdu , Bgb , Der Spiegel , Norbert , Diebstahl Geringwertiger Sachen
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 30. November 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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