Fristlose Entlassung eines Bundespolizeibeamten auf Probe wegen Verbreitung rechtsradikalen Gedankenguts
Das Verwaltungsgericht (VG) hat den einstweiligen
Rechtsschutzantrag eines Bundespolizeibeamten gegen seine fristlose Entlassung wegen Verbreitung rechtsradikalen Gedankenguts und
sexueller Belästigung einer Kollegin mit seinem Beschluss vom 25.10.2006 (Az.: VG 7 A 79.06) zurückgewiesen.
Der 1980 geborene Antragsteller stand als Probebeamter im Dienst der Bundespolizei. Im März 2004 nahm er an einer
Fortbildungsveranstaltung in Berchtesgaden teil. Während der führten Angehörige einer anderen Einheit Klage über das auffällige Erscheinungsbild und
Auftreten der Mitglieder der Einheit des Antragstellers. Dieses entspreche demjenigen “ihres polizeilichen Gegenübers bei
NPD-Demonstrationen”.
Die sich daran anschließende Untersuchung führte unter anderem zur Sicherstellung von CDs mit Aufnahmen des sog. „Radio
Wolfsschanze“, die ein Kollege vom Antragsteller erhalten hatte. Außerdem wurde festgestellt, dass Mitglieder des Zuges des
Antragstellers ihre Schlagstöcke mit den Namen nordischer Götter versehen hatten und mit Billigung ihrer Vorgesetzten unter ihrer
Dienstkleidung T-Shirts mit der Aufschrift „Polizei“, ihrer Einheitsbezeichnung und gekreuzten Schlagstöcken auf einem
zähnefletschenden Hundekopf trugen.
Außerdem wurde festgestellt, dass der Antragsteller eine Kollegin wiederholt verbal sexuell belästigt hatte.
Daraufhin entließ der Antragsgegner den Antragsteller mit Bescheid vom 13. Dezember 2005 wegen seines festgestellten Verhaltens
fristlos aus dem Probebeamtenverhältnis.
Der dagegen vom Antragsteller erhobene Widerspruch ist noch nicht beschieden.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im vorläufigen Rechtsschutzverfah…
» Vollständiger Artikel