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Fristhinweis bei Versicherungen

am 11.04.2006 von http://www.meisen.info

Eine Versicherung muss nach einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz ihre Kunden unmißverständlich darauf hinweisen, dass die von der Versicherung abgelehnten Leistungen nur innerhalb von sechs Monaten vor Gericht eingeklagt werden können. Formulierungen, die diese Rechtsfolge “verdunkeln oder in einem minder gefährlichen Licht erscheinen lassen”, machten die Belehrung unwirksam. Der Betroffene könne …

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» Mutterschutz in der Rentenversicherung

» Vergnügungssteuer für Seniorentanz

» Ist-Besteuerung bis 250.000,- €

» Vertragsänderung durch Schweigen?

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VHV-Versicherung antwortet in Rekordzeit

BERLIN BLAWG / Meine Anfrage an die VHV-Versicherung aus Hannover per Telefax, in dem ich bat, mir ein Zweitgutachten zu überlassen, welches ich zur Verteidigung in einem Strafverfahren benötige, wurde innerhalb von nur zweieinhalb Stunden beantwortet. U…

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