Fristenkalender, Erledigungsvermerk und Eintüten

Eine fristwahrende Maßnahme darf im Kalender als erledigt gekennzeichnet werden, wenn der fristwahrende Schriftsatz in ein Postausgangsfach des Rechtsanwalts eingelegt wird und das Postausgangsfach “letzte Station” auf dem Weg zum Adressaten ist.

Das Postausgangsfach ist nicht “letzte Station” auf dem Weg zum Adressaten, wenn eine Mitarbeiterin die in dem Postausgangsfach gesammelten Schriftsätze noch in Umschläge einsortieren muss.

Im Hinblick auf die verfahrensrechtlich gewährleisteten Ansprüche auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren.

Diese Grenze sah der Bundesgerichtshof im hier entschiedenen Fall einer versäumten Berufungsbegründungsfrist allerdings nicht erreicht und bejahte ein die Wiedereinsetzung ausschließendes anwaltliches Organisationsverschulden in Bezug auf fristgebundene Schriftsätze.

Anforderungen an die Fristenkontrolle

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört es zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, dafür zu sorgen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig hergestellt wird und innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht. Zu diesem Zweck muss der Rechtsanwalt eine zuverlässige Fristenkontrolle organisieren und insbesondere einen Fristenkalender führen.

Die Fristenkontrolle muss gewährleisten, dass der fristwahrende Schriftsatz rechtzeitig hergestellt und postfertig gemacht wird. Ist dies geschehen und ist die weitere Beförderung der ausgehenden Post organisatorisch zuverlässig vorbereitet, so darf die fristwahrende Maßnahme im Kalender als erledigt gekennzeichnet werden.

Einlegen in das Postausgangsfach

Das ist im Allgemeinen anzunehmen, wenn der fristwahrende Schriftsatz in ein Postausgangsfach des Rechtsanwalts eingelegt wird und die abgehende Post von dort unmittelbar zum Briefkasten oder zur maßgeblichen gerichtlichen Einlaufstelle gebracht wird, das Postausgangsfach also “letzte Station” auf dem Weg zum Adressaten ist. Eine zusätzliche Überwachung der abgehenden Post, etwa durch Führung eines Postausgangsbuchs, ist unter diesen Umständen nicht erforderlich.

Die Erledigung fristgebundener Sachen ist am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders zu überprüfen. Einen Nachweis dafür, dass das Schriftstück tatsächlich in den Postlauf gelangt ist, hat der Bundesgerichtshof ebenso wenig gefordert wie eine – meist nicht mögliche – Darlegung, wann und wie genau ein …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: GG , Wiedereinsetzung , Rechtsschutz , Fristenkalender , Anwaltsverschulden , Fristenkontrolle , Postausgang

Erschienen 17. Mai 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Rechtsanwaltsangestellte darf eintüten

Rechtslupe | 21. September 2011 — Grundsätzlich darf ein Rechtsanwalt darauf vertrauen, dass eine zuverlässige Büroangestellte einen postfertig zu machenden Schr…

Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der Postausgangskontrolle

Rechtslupe | 19. März 2010 — Welche Anforderungen sind an die anwaltliche Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Postausgangskontrolle bei fristgebundenen Schrif…

Streichung im Fristenkalender

Rechtslupe | 8. Mai 2012 — Eine Frist darf im Fristenkalender erst dann gestrichen und als erledigt gekennzeichnet werden, wenn die Person, die mit der Ko…

Fristenkontrolle am Abend

Rechtslupe | 6. März 2012 — Die Erledigung der fristgebundenen Sachen muss am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu bea…

Neues zu den Büroorganisationspflichten

Jurabilis | 17. Februar 2007 — 1. Der Rechtsanwalt hat durch seine Büroorganisation dafür Sorge zu tragen, dass Fristen erst dann im Fristenbuch als erledigt …

Die zu früh gelöschte Frist – das könnte ins Auge gehen

Heymanns Strafrecht Online Blog | 3. Oktober 2010 — Im Strafverfahren haben Fristversäumnisse der Rechtsanwalts/Verteidigers ja nicht die fatalen Folgen, die sie in anderen Verf…

Sofortige Streichung im Fristenkalender

Rechtslupe | 22. Mai 2009 — Der Bundesgerichtshof hat die nahezug endlose Rechtsprechung zu den einem Rechtsanwalt im Rahmen der Fristenkontrolle obliegend…

Anwaltliches Vertretenmüssen von Fristversäumnissen

kanzlei.biz | 7. März 2011 — Eigener Leitsatz: Werden zuverlässige Angestellte explizit zur Wahrung von Fristen ermahnt und erfolgt darüber hinaus eine wirksam…

Fristenkontrolle und inhaltliche Richtigkeit des Schriftsatzes

Rechtslupe | 28. Oktober 2011 — Mit der ordnungsgemäßen Führung des Fristenkalenders wird gewährleistet, dass fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig hergestell…

BEKENNTNISSE

LawBlog | 19. Januar 2005 — Manche Anwälte übertreiben es mit dem Formalismus. Da kriege ich um 17.23 Uhr einen Schriftsatz mit 28 Seiten gefaxt, und zwar …