Frisch abgemahnt: Von Triple X Entertainment / Anwaltskanzlei Philipp Marquort – Lesenswert!
Die Anwaltskanzlei Philipp Marquort mahnt derzeit für die Triple X Entertainment Ltd. aus Groß Kummerfeld Urheberrechtsverletzungen
durch am Filmwerk “Hamburger
Privatamateure Vol. 3” ab.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 750,00 €.
.
Diese ist eine besondere Erwähnung wert:
1. Interessant sind die Ausführungen, das abgemahnte Werk sei in einer Datei “Hemmungslose Partyvotzen.rar” enthalten. Das ließe sich
beweisen durch die Ermittlungen einer Firma namens LoogBERRY. Man habe innerhalb von 5-15 Sekunden einen Teil der angebotenen Datei
heruntergeladen und diese mit der der Ermittlungsfirma vorliegenden Originaldatei bitweise verglichen. Hier stellt sich vor allem die
Frage: Welche Datei lag der Ermittlungsfirma denn vor? Die “Hemmungslose” Datei dürfte wohl eher ein Produkt eines Filesharers sein.
2. Es wird ausgeführt, dass die dabei festgestellt worden sei, dass die von der IP Adresse XY heruntergeladenen Dateifragmente
identisch seien mit entsprechenden Dateifragmenten des Originalwerkes. Schließlich sei der Zeitpunkt der ersten Feststellung der
“rechtswidrigen öffentlichen weltweiten Anbietung” in die Datenbank der Ermittlungsfirma geschrieben worden. Damit sei schließlich
festgestellt worden, dass es weder zu einem Angebot von Datenmüll noch zu Zeitverschiebungen (?!) gekommen sei.
Wenig später heißt es sinngemäß, dass es, wenn es zu Zeitverschiebungen gekommen sei, dass diese dann nicht mehr als 1 Sekunde
betragen würden. Da nach Angaben der abmahnenden Kanzlei jedoch alle 10 Sekunden eine Synchronisation des Servers der
Ermittlungsfirma mit der Atomuhr stattfinde, würde dies ja eine Abweichung von 1 Sekunde / 10 Sekunden, also 6 Sekunden pro Minute
ergeben. Na, damit hat sich die Genauigkeit etwaiger Ergebnisse relativiert. Bereits 1 Sekunde Zeitunterschied können Fehler in der
Ermittlung der IP-Adresse herbeiführen.
3. Neben einigen weiteren Ausführungen, die mich zum Schmunzeln brachten, stieß ich letztlich nach der Darstellung der angeblichen
Streitwerte und drohenden Kosten bei gerichtlichen Verfahren auf den Satz: “Hinzu würden noch die Kosten für die rechtswidrige
Verbreitung des Werkes sow…
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