Frisch abgemahnt (12) – Culcha Candela
Die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe aus Linden mahnt aktuell für die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De
Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek, offenbar alle ansässig unter
der gleichen Berliner Adresse die Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing am Musiktitel “Move It” der Band Culcha Candela auf dem
Bravo Hits Vol. 71 Sampler ab.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, deren nicht zu unterzeichnender Entwurf beigefügt wurde, sowie
die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 350,- €.
Der Entwurf der beigefügten Unterlassungserklärung stellt ein komplettes Schuldanerkenntnis im Hinblick auf die Rechtsverletzung und
die Kostenforderung dar. Darüber hinaus ist die Formulierung in der Unterlassungserklärung, dass das “Musikwerk Culcha Candela: Move
It auf : Bravo Hits Vol. 71″ extrem eng. Theoretisch bestünde die Möglichkeit, Abmahnungen bezüglich dieses Liedes auch nach Abgabe
der Unterlassungserklärung zu erhalten, wenn der Song nocheinmal als Bestandteil eines anderen Samplers…
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