Eltern können kommunizieren - Keine Anwaltsbeiordnung
beck-blog | 6. April 2011 — Die Ehe der Beteiligten war im März 2010 geschieden worden. Die elterliche Sorge für das eine gemeinsame Kind übertrug das FamG…
Die Eltern waren geschieden, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das im Jahr 2000 geborene Kind wurde auf die Kindesmutter übertragen.
Nunmehr ist das Kind mit Zustimmung der Mutter zum Vater umgezogen.
Jetzt beantragt der Vater (ebenfalls mit ausdrücklicher Zustimmung der Mutter) die Übertragung des Aufenthaltsbestimmunrechts auf sich.
Dafür will er Verfahrenskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung haben.
Gibt’s aber nicht, sagt das OLG Celle.
Für ein Verfahren betreffend die von vornherein zwischen den Kindeseltern einvernehmliche und dem ausdrücklichen Kindeswillen entsprechende Änderung der elterlichen Sorge komme regelmäßig mangels Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Beiordnung eines Anwaltes im Rahmen bewilligter VKH nicht in Betracht.
Bleiben also nur die Gerichtskosten und die betragen 44,50 €, denn für Hauptsacheverfahren in selbständigen Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit fällt im Verfahren vor dem F…
» Vollständiger ArtikelErschienen 10. Februar 2012 auf http://www.blog.beck.de/blog.
beck-blog | 6. April 2011 — Die Ehe der Beteiligten war im März 2010 geschieden worden. Die elterliche Sorge für das eine gemeinsame Kind übertrug das FamG…
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