Friede, Freude, Entschädigung? Einigkeit im Rechtsausschuß über Ausgleichszahlungen für Providerhilfsleistungen bei der TK-Überwachung

heise online vermeldet die unveränderte Verabschiedung des umstrittenen Entwurfs für Ausgleichszahlungen an Provider für Hilfsleistungen bei der Telekommunikationsüberwachung durch den Rechtsausschuss des Bundestags:

Der bereits vor über einem Jahr ins Parlament eingebrachte Vorstoß sieht eine pauschale Entschädigung für Dienste der Provider wie etwa die die verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichernden Verbindungs- und Standortdaten vor. Die dafür zunächst nötigen Investitionen in Infrastrukturen sollen entgegen der Empfehlung von Experten nicht vergütet werden. [...].

Dampf gemacht hatte Schwarz-Rot das Verwaltungsgericht Berlin. Es entschied Ende Oktober, dass BT Deutschland die Verpflichtung zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht umsetzen muss. Die Tochter der BT Group (British Te…

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Themen: Datenschutz , Gesetzgebung , Telekommunikation , Internetprovider , Ausgleichszahlungen
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 3. Dezember 2008 auf http://blawg.legalit.de.

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