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am 01.12.2004 von LawBlog

“Das Ausklopfen von Teppichen, Decken u.a. Gegenständen hat nur auf dem Hof zu geschehen, und zwar nur werktags von 8.00 bis 13.00 Uhr, außerdem mittwochs und freitags von 16.00 bis 20.00 Uhr. Das gleiche gilt für die Benutzung von Teppichklopfsaugern in der Wohnung. Der entstandene Schmutz ist sofort zu beseitigen. …

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