Harley-Feeling
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Nutzungsausfall auch mit Auto und kein Abzug Neu für Alt. Rechtsanwalt Tobias Glienke, Fachanwalt für Verkehrsrecht, aus der Kanzlei Hoenig Berlin hat eine freundliche Entscheidung beim Landgericht Potsdam erstritten.
Unter dem Aktenzeichen 3 S 59/08 hat das Gericht am 20.11.2008 u.a. festgestellt:
1. Ein Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens besteht auch dann, wenn dem Geschädigten neben seinem Motorrad ein PKW zur Verfügung steht.
2. Keine Abzüge Neu für Alt bei Schutzkleidung für Motorradfahrer.
Aus den Gründen:
Zu 1. / Nutzungsausfall In Hinblick auf den geltend gemachten Nutzungsausfall stand dem Kläger zwar zeitweise der Ford Mondeo seiner Frau zur Verfügung, jedoch konnte er nicht ständig darauf zurückgreifen. Selbst wenn er dies hätte tun können, stünde ihm ein Anspruch auf Nutzungsausfall zu, da der Gebrauchsvorteil eines Motorrades nicht durch die Nutzung eines Pkws ersetzt wird. Die jeweiligen Nutzungswerte entsprechen sich nicht. Die Benutzung des Motorrades befriedigt einerseits das Interesse des Klägers an Mobilität, andererseits biete es jedoch das im Vergleich zu einem PKW völlig anders geartete Fahrgefühl und die andersartige Art der Fortbewegung. Gerade diese besondere Art des Gebrauchs hat sich der Kläger erkauft. Dieser spezifische Gebrauchsvorteil ist daher als Äquivalent seiner vermögenswerten Aufwendung für den Erhalt dieses Fahrzeuges unfallbedingt entfallen. Damit konnte er durch die Nutzung des Pkws seiner Frau nur einen Teil der Gebrauchsvorteile eines Motorrades ausgleichen, nämlich nur die reine Funktion des Fahrzeuges als Transportmittel. Der darüber hinausgehende Nutzungswert des beschädigten Motorrades ist daher fühlbar entgangen, so dass ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht, da es sich nach dem Klägervortrag bei dem Motorrad nicht nur um ein reines Spaßfahrzeug handelte, welches ausschließlich zur Gestaltung der Freizeit eingesetzt worden ist. Der Umstand, dass der Kläger vielleicht auch nicht täglich auf das…
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. Dezember 2008 auf http://www.motorradrecht.de.
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