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Fremdwort der Woche: Das Hendiadyoin

am 16.06.2006 von http://www.sartorienfelder.de

Christian Pestalozza spießt in einem Aufsatz (NJW 2006, 1711), in dem er das Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts kritisch bespricht, folgende Formulierung des Gerichts auf:83. ... Vielmehr kommt eine Begrenzung des Schutzbereichs von Art. 12 Abs. 1 GG in dem Sinne, dass dessen Gewährleistung von vornherein nur erlaubte Tätigkeiten umfasst (vgl.BVerfGE 7, 377 ), allenfalls hinsichtlich solcher Tätigkeiten in Betracht, die schon ihrem Wesen nach als verboten anzusehen sind, weil sie aufgrund ihrer Sozial- und Gemeinschaftsschädlichkeit schlechthin nicht am Schutz durch das Grundrecht der Berufsfreiheit teilhaben können.
In einer Fußnote heißt es dazu:

Die Wahl der Wörter (schon, ihrem Wesen nach, schlechthin nicht, Sozial- und Gemeinschaftsschädlichkeit [ein Hendiadyoin vielleicht?], können) indiziert nicht eben einen rational nachvollziehbaren Obersatz, eher eine moralische Überzeugung, derartige letzte Grenzen müsse es geben.

Was ist denn das für ein Tierchen? Der Fremdwörterduden weiß Rat:

Hendiadyoin [...dieun; gr.-mlat.; eins durch zwei] das; -[s], - u. (seltener:) Hendiadys das; -, -: (Stilk.) 1. die Ausdruckskraft verstärkende Verbindung zweier synoymer Substantive od. Verben, z. …

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Hendiadyoin

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