Fremdlinks in Internetforen

Erfolgreich hat sich ein Betreiber eines Internetforums gegen ein Ermittlungsverfahren und einer damit einhergehenden Durchsuchung seiner Wohnung wegen des Verdachts der unerlaubten Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke gewehrt:

Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für Inhalt oder das Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke, die mittels in ein Internetforum eingestellter “Fremdlinks” öffentlich zugänglich gemacht werden, kann nicht allein aus dem Umstand des Betreibens des Internetforums abgeleitet werden. (BVerfG, Beschl. v. 8.4.2009 - 2 BvR 945/08, 1. Kammer; aus: StV 8/2009, S.452 ff.)

Der Betreiber sollte strafrechtlich dafür verantwortlich gemacht werden, dass User seines Forums Links zu einem Server veröffentlicht hatten, mittels derer man urheberrechtlich geschützte Filme oder Programme herunterladen konnte. In seinem Forum waren mehr als 6000 User angemeldet und es wurde in mehreren tausend Diskussionen (sog. “Threads”) diskutiert. Täglich gab es mehrere hundert neue Beiträge. Ein anonymer Hinweis an die Polzei enthielt mehrere Bilder (sog. “Screenshots”), die jene Beiträge zeigten, in denen die Links zu den entsprechend urheberrechtlich geschützten Werken zu sehen waren.

Das Amtsgericht Augsburg hatte daraufhin die Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume und des Fahrzeugs des Internetforumsbetreibers angeordnet. Die Durchsuchung sollte der Sicherstellung sowohl der Computer, mittels derer urheberrechtlich geschützte Werke unberechtigt vervielfältigt oder verbreitet wurden, als auch von Datenträhern, auf denen diese gespeichert worden seien, dienen.

Das Bundesverfassungsgericht gab der Beschwerde des Internetforumbetreibers statt und rügte vor allem eine Verletzung des Artikel 13 Abs. 1 und Abs. 2 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung). Eine Durchsuchung greife schwerwiegend in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre ein. Art 13 Abs.2 GG behält die Anordnung der Durchsuchung grundsätzlich einem Richter vor. Die Durchsuchungsanordnung verlange jedoch ausreichend Verdachtsgründe, die über vage Vermutungen und Anhaltspunkte hinausgehen. Das Gericht hatte berechtigte Zweifel, ob diese hier vorlagen, da nicht erwartet werden konnte, dass ein Forumsbetreiber jeden Beitrag sofort lesen und gege…

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Themen: Internet , Rechtsanwalt , Durchsuchung , Bundesverfassungsgericht , Urhg , Internetplattform , Internetforum , Straf- Und Strafprozessrecht , Fremdlinks , Geschützte Werke , Urhebergesetz
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 1. September 2009 auf http://blog.ra-schauer.de.

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