“Fremdgelder”, die es gar nicht gibt
Betrüger haben sich anscheinend international tätige Anwaltskanzleien als Angriffsziele ausgesucht. Die Rechtsanwaltskammer veröffentlicht den Erfahrungsbericht eines Anwalts,
dessen Sozietät um rund eine halbe Million US-Dollar geprellt werden sollte.
Die “Vorarbeiten” sahen so aus:
Anfang September 2011 wurden wir über unser Shanghaier Büro von einem vermeintlich japanischen Unternehmen kontaktiert. Dieses gab
an, eine Kaufpreisforderung in Höhe von ca. 1,9 Millionen USD gegen eine tatsächlich existierende Firma in zu haben. Es wurde eine Passkopie des Anfragers übermittelt.
Außerdem erhielten wir diverse Dokumente, die ihrem äußeren Anschein nach einen normalen kaufmännischen Vorgang zu dokumentieren
schienen.
Bevor wir an den Gegner herantreten konnten, hatte die Mandantschaft diesen bereits informiert. Der Gegner meldete sich daraufhin per
Email, uns anzukündigen, dass er zur Vermeidung einer streitigen Auseinandersetzung in Kürze eine halbe Million USD an uns zahlen
werde. Mit wurde uns sodann vom Schuldner bestätigt, dass
die Zahlung „abgeschickt“ wurde und bei uns „abgegeben“ werden würde.
Die Anwälte waren aber vom Bundeskriminalamt, das wohl schon in vergleichbaren Fällen ermittelt, vorgewarnt. Sie kündigten sofort das
Mandat, das wahrscheinlich ohnehin keines war. Ansonsten wäre es wahrscheinlich wie folgt gelaufen:
Wir erhalten einen Verrechnungsscheck über 500.000,00 USD, den wir zum Einzug geben und der uns bedingungsgemäß am nächsten Banktag
gutgeschrieben wird („Eingang vorbehalten“). Sodann werden wir gebeten, wegen des dringenden Liquiditätsbedarfes der Mandantin den
Fremdgeldbetrag schnellstmöglich an diese weiterzuleiten, dabei jedoch unser Honorar einzubehalten. Wenige Tage später käme der
Rückscheck und wir säßen auf einem Schaden von einer halben Million USD.
Wer also einen Scheck auf dem eigenen Konto einlöst, darf sich zwar über den Eingang freuen, sollte sich aber nicht in Sicherheit
wiegen. …
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