Freiwillige Sperrung von Internetangeboten durch Access-Provider
am 12.09.2007 von Die herrschende MeinungGerade spukt ein chinesisches Gespenst durch Deutschland: Der Internet-Provider Arcor (Tochter von Vodafone) hat den Zugang zu drei Internetseiten gesperrt, die ausserhalb von Deutschland pornografische Inhalte anbieten und nicht den deutschen Jugendschutzregeln entsprechen.Rechtswissenschaftlich diskutiert wurde dieses Thema schon einmal im Rahmen der Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf im Jahre 2002. Der damalige Schluss von Timo Rosenkranz in der jurPC war:Die Rechtswidrigkeit der Sperrungsanordnungen liegt letztlich in der Konstruktion der Aufsicht nach dem MdStV begründet, welche die technischen Gegebenheiten nicht ausreichend würdigt. So ist bei der derzeitigen technischen Lage der Erlass einer Sperrungsanordnung wegen eines Mangels an technisch hinreichend präzisen und zugleich verfassungskonformen Mitteln zur Durchsetzung in aller Regel rechtlich nicht haltbar.(Das VG Düsseldorf sah dies allerdings anders.)Auch wenn sich das aktuelle Vorgehen von privaten Firmen durchgeführt wird, die sich auf Störerhaftung bzw. das UWG berufen, bleibt der Schluß doch ein ähnlicher: die Sperrung mag vielleicht juristisch einen Sinn ergeben, technisch ist sie vollkommener Mumpitz. So lässt sich die Sperre von quasi jeden umgehen, der schon einmal eine Computerzeitschrift in der Hand hatte - ein eigener Proxyserver kann z.B. in fünf Minuten aufgesetzt werden, wenn man z.B. externen Webspace zur Verfügung stehen hat. So werden sich sicher …
Piratenpartei durchbricht Provider-Zensur
Die herrschende Meinung / Wie bereits berichtet, hat Arcor den Zugang in diversen Internetseiten gesperrt. Die Piratenpartei hat die Idee mit dem Proxy aufgegriffen und bietet Arcor-Kunden einen Zugang zu den einschlägigen Seiten an:Der Internet-Provider ARCOR bietet s…
Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider
www.unternehmensjurist.de / Das VG Düsseldorf hat mehrere Klagen von Access-Providern gegen Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf abgewiesen. Die Sperrungsverfügungen verpflichteten einige Internet-Anbieter in Nordrhein-Westfalen, die dem Nutzer lediglich de…
Arcor-Sperre löchrig
RA Kadelke / Kaum wurde bekannt, daß der Internetprovider Arcor aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt den Zugang zu jugengefährendenden Angeboten, u.a. YouPorn.com, sperren muss, kursieren im Netz bereits die ersten Anle…
VG Düsseldorf: NRW-Sperrungsverfügung rechtmäßig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Mit mehreren Sperrungsverfügungen gab die Bezirksregierung Düsseldorf verschiedenen sog. Access-Providern (das sind Internet-Provider, die dem Nutzer lediglich den Zugang zum Internet vermitteln) in Nordrhein-Westfalen auf, den Zugang zur Nutzung v…
Die Hintergründe der Arcor-Zensur
Abgemahnt.com / Nach einem Telefonat mit der Firma Arcor wurde mir bestätigt, dass die Sperrung zur Zeit auf freiwilliger Basis durchgeführt wurde. Die Ursache war ein Mitbewerber, der eine einstweilige Verfügung gegen die betroffenen Sites erwirkte (nicht etwa g…
LG Frankfurt a.M.: Internet-Provider ist nicht zur Sperrung von Google-Seiten wegen Jugendschutz verpflichtet – Urt. v. 05.12.2007, Az. 2-03 O 526/07
Wettbewerbsrecht-Blog.de / Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, wonach der Telekommunikationsanbieter Arcor AG & Co. KG seinen Kunden den Zugang zu den Seiten »google.de« und »google.com« sperren…
