Freistellungsphase der auch während Altersteilzeit

Eine fristlose Kündigung ist einem Gerichtsurteil zufolge auch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit möglich. In dem fraglichen Fall hatte ein Frühpensionär bei seinem Arbeitgeber ein Käsepäckchen gestohlen.

Das berichtet der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn unter Berufung auf ein Urteil des LAG Schleswig-Holstein (2 Sa 413/04).

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Themen: Rechtsprechung , Bonn , Holstein , Freistellungsphase Altersteilzeit

Erschienen 27. Juli 2005 auf http://log.handakte.de/.

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