Freistellungsklausel im Vertrag eines Fussballtrainers

Das Arbeitsgericht Paderborn (Urteil vom 25.2.2011 - 3 Ca 1633/10, BeckRS 2011, 70733) hatte sich jüngst mit einer Klausel zu beschäftigen, die sich in dem Arbeitsvertrag des (ehemaligen) Trainers des SC Paderbornfand und dem Verein das Recht einräumte, den Trainer jederzeit von der Erbringung seiner Arbeitspflicht freizustellen. Ferner war vorgesehen, dass der Trainer ab dem Zeitpunkt der Freistellung keine Punktprämien oder sonstige Vergütungen mehr erhalten würde. Ferner war er verpflichtet, den auch privat genutzten Dienstwagen ohne finanziellen Ausgleich vier Wochen nach der Freistellung herauszugeben. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Paderborn hält die Freistellungsvereinbarung der AGB-Kontrolle nicht stand. Die Klausel gebe dem Verein das Recht, das Arbeitsentgelt des Trainers während der Zeit der Freistellung auf das Grundgehalt zu beschränken. Diese Entscheidung könne jederzeit und ohne Grund getroffen werden. In materieller Hinsicht bedeute dies, dass der Verein dem Trainer jederzeit ohne Vorliegenn irgendwelcher Gründe von seiner Arbeitspflicht mit der Folge der Reduzierung des Entgeltes freistellen könne. Insgesamt sei die Regelung daher wie ein einseitiges Widerrufsrecht ausgestaltet. Die Anforderungen des BAG an Widerrufsvorbehalte (insbesondere Angabe von Gründen) erfülle die Klausel jedoch nicht.

Einschränkungslose Freistellungsklauseln - darauf sei an dieser Stelle hingewiesen - sind im ü…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Vertrag , Paderborn , Freistellung , Trainer , Agb-kontrolle , Arbeitsgericht Paderborn
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 5. Mai 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Fußball, nicht immer ein Sommermärchen… oder: wie dem SC Paderborn AGBs zum teuren Verhängnis wurden

Depesche quinta essentia | 14. Oktober 2011 — Es war einmal …… ein Cheftrainer des Fußballklubs SC Paderborn. Diesen Trainer verband nicht nur der Fußball mit dem SC Pader…

LAG Hamm: Unwirksame Vereinbarungen im Vertrag mit einem früheren Trainer des SC Paderborn

beck-blog | 26. Oktober 2011 — Der Kläger war seit Februar 2008 Cheftrainer der Lizenzmannschaft des SC Paderborn. Zur Saison 2009/2010 stieg die Mannschaft i…

Gestaltung von Arbeitsverträgen mit Trainern

rechtsportlich.net | 22. Dezember 2011 — Tweet Das LAG Hamm hat in einer Entscheidung vom 11.10.2011 (14 Sa 543/11, Fall „Dotchev“,die Entscheidungsgründe sind noch ni…

Arbeitsvertrag Firmenwagen: BAG: Zum Widerruf der Überlassungsvereinbarung für Firmenwagen - Urteil vom 19. 12. 2006 - 9 AZR 294/06

Arbeitsrecht-Blog.de | 13. August 2007 — Ist in einem Formularvertrag vereinbart, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, „jederzeit“ die Überlassung eines auch zur Privat…

Erfolgsprämie ohne Erfolg

CMS Hasche Sigle | 18. November 2011 — Stellen wir uns folgende Situation vor: Man ist Fußballtrainer einer 3. Liga Mannschaft, die im Mai 2009 nur zwei Spiele vom …

SC Paderborn muss beurlaubten Trainer 132.000 € nachzahlen

Kanzlei Blaufelder | 11. Oktober 2011 — Der Fußball-Zweitliga-Verein SC Paderborn 07 muss seinem ehemaligen Cheftrainer Pavel Dotchev rund 132.000 € Prämienvergütung…

Freistellung leitender Angestellter

JuracityBlog | 9. März 2009 — Das Arbeitsgericht München hat entschieden, dass eine längere Freistellung (Suspendierung) von den Aufgaben den Verlust des rec…

Fußballverein muss zahlen wegen unwirksamer Vertragsklausel

Rechtslupe | 13. Oktober 2011 — Ein freigestellter Fußballtrainer erhält von seinem ehemaligen Verein rund 132.000 Euro, weil die strittigen vertraglichen Vere…

“Sie können ab morgen zuhause bleiben!” – Die Freistellung von Arbeitnehmern

Rechthaber | 14. Juni 2010 — Trennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sind Stimmung und – wichtiger – Loyalität des (gekündigten) Arbeitnehmers meist deso…

Klausel „erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“ ist unwirksam

Kanzlei Kluge | 17. November 2010 — Im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers war ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 3.000 EUR und eine wöchentliche Arbeitszeit …

beck-online