Freistellung und Sozialversicherung: Problem erkannt, Problem gebannt

Es ist allgemein und nicht nur bei “besseren Jobs” verbreitet und üblich: Nach einer Kündigung oder im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag werden Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Lohnes von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Spitzenverbände der Sozialversicherung hatten hier 2005 ein Ende der Beschäftigung angenommen, weil es an der Weisungsbefugnis der Arbeitgeber im Falle der Freistellung fehle. Nach Auffassung der Spitzenverbände war das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis dam…

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Themen: Bsg , Arbeitsvertrag , Jobs , Kuendigung

Erschienen 22. Oktober 2008 auf http://blog.juracity.de.

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