Freispruch nach Küchenbrand und Widerstand
am 06.11.2006 von http://www.woetzel-online.info/
Ärger
mit der Justiz bekam ein 72-jähriger Rentner aus Würzburg
nach einem Küchenbrand: Weil er trotz der Gefahr einer
Rauchvergiftung unbedingt in seiner verrauchten Wohnung bleiben
wollte, leistete er erbitterten Widerstand gegen zwei Polizeibeamte
und wurde anschließend wegen Körperverletzung und
Beleidigung angeklagt.
Der
72-Jährige hat wohl bis heute nicht verstanden, was Anfang Juli
2005 wirklich passiert ist: Das war ein Feuer, das jeder Hausfrau
passieren kann. Lächerlich, dass daraus so eine Geschichte
gemacht wird, sagte er vor Gericht. Glaubt man freilich den
Aussagen des Rettungsdienstes und der Polizei, dann war die Sache
sehr viel gefährlicher: Beim Kochen hatte sich das heiße
Öl in seiner Pfanne entzündet, und er versuchte die Flammen
mit Wasser zu löschen. Dadurch kam es offenbar zu einer
Stichflamme, durch die der Rentner zum Glück selbst nur leicht
verletzt wurde. Das Feuer und den Rauch sah ein Passant, der sofort
die Feuerwehr alarmierte. Als kurz nach dem Ende der Löscharbeiten
die Polizei eintraf, saß der 72-Jährige schon im
Rettungswagen.
Als
eine Polizistin und die Notärztin ihm sagten, dass er zu seinem
eigenen Schutz wegen des Verdachts auf Rauchvergiftung zur
Beobachtung ins Krankenhaus gebracht werden sollte, verlor der
Rentner die Fassung. Er sprang aus dem Krankenwagen, lief die Treppe
hinauf und verschanzte sich in seiner Wohnung hinter einem Tisch. Er
wollte nicht raus, obwohl noch Qualm und giftige Gase in der Wohnung
waren. Wir konnten ihn in dem Alter nicht einfach dort zurücklassen
sagte ein 38-jähriger Polizeibeamter im Zeugenstand. Ein Grund
für die Weigerung des schwerhörigen alten Mannes, sich
vertrauensvoll in die Hände der Polizei zu begeben, dürfte
sein ellenlanges Vorstrafenregister gewesen sein: Seit 1949 wurde er
schon fast dreißig Mal, hauptsächlich wegen Diebstählen,
zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt.Weil
die Polizisten sich - verständlicherweise - nicht länger als nötig in der
verqualmten Wohnung aufhalten wollten, zogen sie den unbelehrbaren
Angeklagten schließlich mit Gewalt ins Treppenhaus. Der
72-Jährige wehrte sich so heftig, dass er schließlich mit
Hilfe eines Sanitäters zu Boden gebracht werden und mit
Handschellen gefesselt werden musste. Auch im Missionsärztlichen
Institut musste er auf einem Krankenbett fixiert werden. Noch am
selben Tag verließ der Angeklagte das Krankenhaus gegen
ausdrücklichen ärztlichen Rat. Eine 26-jährige
Polizistin, die nach dem Einsatz mit einer schmerzhaften
Handgelenksprellung drei Tage krank geschrieben war, versteht sein
bis heute nicht: Er hat nicht den Eindruck gemacht, dass er die
Gefahr nicht verstanden hat.
Die
Erklärung kam vom Landgerichtsarzt: Die Folgen der Rauchgas-
Inhalation in Kombination mit einer misstrauischen
Persönlichkeitsstruktur haben den 72-Jährigen so stark
beeinträchtigt, dass er in seiner Einsichtsfähigkeit
zumindest erheblich eingeschränkt war. Auch eine Aufhebung der
Schuldfähigkeit sei nicht auszuschließen: Es ist nicht
nachvollziehbar, dass man so etwas bei klarem Bewusstsein tut.
Nach diesem eindeutigen Befund musste der Rentner freigesprochen
werden: Man muss zu seinen Gunsten davon ausgehen, dass er nicht
schuldfähig war. Ich beneide die Polizisten nicht um eine solche
Aufgabe, sagte der Richter.
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