Freispruch im Vergewaltigungsprozess
am 17.10.2006 von strafblog
4. Verhandlungstag in einem komplexen Vergewaltigungsverfahren: Heute morgen wurden noch einmal 3 Zeugen vernommen, bevor dann endlich plädiert werden konnte. Ein Zeuge musste von der Polizei vorgeführt werden, weil er eigenen Angaben zufolge keine Lust hatte, zu kommen. Ein Glück, dass er von den Einsatzbeamten zuhause angetroffen wurde, sonst wäre wohl noch einmal vertagt worden. Die Staatsanwältin beantragte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung, trotz zahlreicher Widersprüche im Detail hätte die Hauptbelastungszeugen im Kerngeschehen kontinuierlich und folgerichtig ausgesagt. Im Zweifel für die Vergewaltigung könnte aus Verteidigersicht das Leitmotiv ihrer Ausführungen gewesen sein (was natürlich eine sehr subjektive Betrachtungsweise ist). Klar, dass sich die Nebenklagevertreterin den Ausführungen im wesentlichen anschloss. Ich habe ebenfalls ausführlich plädiert und mal wieder die Nullhypothesen-Theorie des Bundesgerichtshofs in den Mittelpunkt meiner Ausführungen gestellt. Das Gericht hat mehr als 2 Stunden beraten und dann den von mir beantragten und auch erwarteten Freispruch verkündet. Es seien letztlich zu viele Zweifel verblieben, die Widersprüche im Aussageverhalten der Zeugin seien doch zu eklatant gewesen und könnten nicht nur einem unbeachtlichen Randgeschehen zugeordnet werden. Für mehr als 6 Monate Untersuchungshaft sei der Angeklagte zu entschädigen, befanden die Richter folgerichtig. Der Mandant, der vor 3 Wochen im Hinblick auf das sich abzeichnenende Ergebnis aus der Haft entlassen worden war, war´s zufrieden und ich natürlich auch. Trotzdem wird er noch geraume Zeit an der Angelegenheit zu knabbern haben. Die Hafterfahrung und die Belastung durch das Verfahren steckt er sicher nicht so einfach weg. Und da er mit der Nebenklägerin ein gemeinsames Kind hat, werden sicher noch viele Zukunftsprobleme auf ihn zukommen. Das sind schon Hypotheken, an denen alle Beteiligten schwer zu tragen haben.
Schlimm, dass manche Beziehungen, die vielleicht einmal von Liebe und Zuneigung getragen waren, so eskalieren müssen.
Autor: RA Rainer Pohlen
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