Freispruch für Nazanin: Hinrichtung konnte abgewendet werden
am 15.01.2007 von Menschenrechte
Ein Gericht in Teheran hat die 19-jährige Iranerin Nazanin Fatehi freigesprochen. Sie war zum Tode verurteilt worden, weil sie sich gegen einen Vergewaltiger wehrte und ihn aus Notwehr tötete.
Nazanin war noch minderjährig, als sie von drei Männern angegriffen wurde und einen der Angreifer tödlich verletzte. Ein iranisches Gericht verurteilte Nazanin Anfang letzten Jahres deshalb zum Tod durch Erhängen. Man wollte ein Exempel statuieren, damit nie wieder eine Frau es wagt, sich gegen einen Mann zur Wehr zu setzen, so die Urteilsbegründung.
Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, mit Erfolg: Nazanin Fatehi wurde nun freigesprochen. Ein Teheraner Gericht hat entschieden, dass sie aus Notwehr gehandelt habe.
Der Freispruch ist nicht zuletzt auf die internationalen Proteste gegen das Todesurteil zurück zu führen, so Myria Böhmecke, Referentin der Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES. TERRE DES FEMMES protestierte zusammen mit dem Internationalen Komitee gegen Steinigung mit einer breit angelegten Unterschriftenaktion und Demonstrationen gegen die Todesstrafe von Nazanin. Es wurden für Nazanin außerdem zwei Anwälte engagiert, die sich für ihren Freispruch einsetzten.
Wir sind sehr froh und erleichtert, dass Nazanin freigesprochen wurde, so Böhmecke. Allerdings kann Nazanin das Gefängnis noch nicht verlassen, weil ihre Familie ein Blutgeld zahlen soll, sozusagen als Ausgleich für den Tod des Mannes.
Die Rechtsanwälte von Nazanin …
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