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Freispruch für Chefredakteur wegen Mohammed-Karikaturen

am 24.03.2007 von strafblog

Der Chefredakteur des französichen Satire-Magazins CHARLIE HEBDO, Philippe Val, ist laut welt.de von der 17. Pariser Strafkammer vom Vorwurf der öffentlichen Beleidigung einer Personengruppe wegen ihrer Religion freigesprochen worden. Das Blatt hatte im vergangenen Jahr die zwölf zuerst in der dänischen Zeitung JYLLANDS POSTEN erschienenen umstrittenen Mohammed-Karikaturen, die zu weltweiten Protesten von Muslimen mit vielen Toten geführt hatten, veröffentlicht und eigene Karikaturen hinzugefügt. Letztere zeigten den Propheten Mohammed neben dem Text „Mohammed von Fundamentalisten überrannt“ und mit der Sprechblase „Es ist schwer, von Schwachköpfen geliebt zu werden.“ Die dänischen Zeichnungen zeigen im Paradies ankommende Selbstmordattentäter mit dem Text Stopp, Stopp, wir haben keine Jungfrauen mehr sowie das Porträt des Propheten mit einer Dynamitstange im Turban.

Der Verband islamischer Organisationen in Frankreich (UOIF) und die Große Moschee von Paris hatten Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Satire-Magazins erstattet.

Das Gericht äußerte die Auffassung, die dänischen Karikaturen seien klar gegen islamistische Extremisten und nicht gegen die Gesamtheit der Muslime gerichtet. Die Turban-Karikatur könne isoliert betrachtet als Beleidigung aller Muslime verstanden werden. Im Kontext mit den anderen Zeichnungen sei aber klar, dass diese sich im konkreten Fall ebenfalls gegen radikale Islamisten richteten.

Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls Freispruch beantragt, nachdem zuvor bereits viele Politiker, darunter auch der konservative Präsidentschaftkandidat Sarkozy, sich auf die Seite des Angeklagten gestellt hatten. Während die UOIF gegen das Urteil in Berufung gehen will, bezeichneten die Anwälte der Großen Moschee von Paris das Urteil als ausgewogen. Es schütze sowohl das Recht auf Karikatur als auch die Möglichkeiten von Personen, dagegen zu klagen.

Im Oktober waren auch die Verantwortlichen der dänischen Zeitung JYLLANDS POSTEN in einem dortigen Verfahren freigesprochen worden.

Autor: RA Rainer Pohlen

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