Freispruch für Anti-Nazi-Symbol

In den letzten Tagen wurde viel darüber geschrieben: Die Claudia Roth von den Grünen hat demonstrativ Selbstanzeige wegen des Tragens eines Buttons mit durchgestrichenem Hakenkreuz erstattet, weil verschiedene Staatsanwaltschaften wegen dieses bekannt antifaschistischen Symbols Ermittlungsverfahren gegen deren Träger wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a StGB eingeleitet haben. Der SPIEGEL berichtet online über den Fall eines 22-jährigen Tübinger Studenten, dem genau dies geschah und der deswegen mit 2 skurrilen Verfahren überzogen wurde. Letzte Woche Donnerstag wurde er nach einem durch die Instanzen gehenden "Gerichtsmarathon" vom Tübinger Landgericht freigesprochen. Das corpus delicti, also der Button, wurde ihm vom Vorsitzenden Richter zurückgegeben. Ein lesenswerter Beitrag, der mit einem Klick auf den roten SPIEGEL-Link im Volltext erscheint. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Stgb , Freispruch , Landgericht , Der Spiegel , Nazi , Hakenkreuz
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 24. März 2006 auf http://www.strafblog.de.

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