Claudia Roth erstattet Selbstanzeige
ElbeBlawg | 21. März 2006 — Unglaublich, aber wahr! Die Bundesvorsitzende der Grünen hat bei der Staatsanwalt- schaft Stuttgart Selbstanzeige wegen Tragens…
In den letzten Tagen wurde viel darüber geschrieben: Die Claudia Roth von den Grünen hat demonstrativ Selbstanzeige wegen des Tragens eines Buttons mit durchgestrichenem Hakenkreuz erstattet, weil verschiedene Staatsanwaltschaften wegen dieses bekannt antifaschistischen Symbols Ermittlungsverfahren gegen deren Träger wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a StGB eingeleitet haben. Der SPIEGEL berichtet online über den Fall eines 22-jährigen Tübinger Studenten, dem genau dies geschah und der deswegen mit 2 skurrilen Verfahren überzogen wurde. Letzte Woche Donnerstag wurde er nach einem durch die Instanzen gehenden "Gerichtsmarathon" vom Tübinger Landgericht freigesprochen. Das corpus delicti, also der Button, wurde ihm vom Vorsitzenden Richter zurückgegeben. Ein lesenswerter Beitrag, der mit einem Klick auf den roten SPIEGEL-Link im Volltext erscheint. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 24. März 2006 auf http://www.strafblog.de.
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DPMS INFO | 15. März 2007 — Mehr zum Thema durchgestrichene Hakenkreuze und dem Urteil des 3. Strafsenats beim Bundesgerichtshof vom 15.3.2007 - 3 StR 486/06 …
Ein dick durchgestrichenes Hakenkreuz - vier Jahre lang trug ein Tübinger Student seinen Button gegen Nazis unbehelligt. Dann kam Post vom Staatsanwalt. Die angebliche Verwendung eines "verfassungsfeindlichen Symbols" brachte de